Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Peter S
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Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Peter S » Di 05.01.10 18:10

Hallo,

bei meinem nagelneuen 207 CC sind nach 4.000 km Fahrleistung die Bremsen kaputt. Es sei ein Fremdkörper hineingeraten, der die Bremsbelege aufgesprengt habe. Die Werkstatt hat es repariert, aber eine Gewährleistung abgelehnt. Haben die gedacht, dass ich den Fremdkörper mit einem Schraubenzieher da eingefummelt habe? Nein, ich bin mit dem Auto lediglich gefahren! Ich frage mich, ob das eine unsachgemäße Benutzung ist...

Als ich nicht bezahlen wollte, haben die den Wagen nicht rausgegeben. Erst ein Anruf bei meinem Anwalt hat bestätigt, dass die tatsächlich ein Werstattrückbehaltungsrecht haben. Ich habe den Vorgang eher als Unterschlagung iVm Nötigung eingeschätzt.

Zähneknirschend habe ich die 137,49 EUR bezahlt. Eine Klage überlege ich mir noch.

Mal sehen, wann die nächste Reparatur ansteht, die ich trotz eines gesetzlichen Gewährleistungsnaspruchs zu bezahlen habe. Sicher ist jedoch, dass diese nicht in einer Peugeot-Werkstatt beauftragt wird, es sei denn, mir wird vorher zugesichert, dass keine Kosten für mich anfallen. Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Klar ist für mich, dass ein Peugeot niemals mehr in Betracht kommt.

Peter

Mr. Mitchell

Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Mr. Mitchell » Di 05.01.10 18:32

sorry aber was willst du.

Kann die Werkstatt was dafür ??? Wohl kaum oder meinst du die haben nen Mechaniker bei dir vor die Tür gesetzt der Steinchen auf deine Scheiben wirft?!?

§647 BGB Unternehmer Pfandrecht gibt im ganz klar recht zu seiner Handhabe. Aus der Sache kommst du nur dann raus wenn auf dem von dir unterzeichneten Werkstattauftrag vermerkt ist dass die Prüfung respektive die Behebung des Problemes auf Garantie- bzw. Gewährlesitungsbasis abgerechnet wird und für dich keine Kosten entstehen. Steht davon nix da ist ja ganz klar.

Ich hasse Leute die meinen immer, immer, und immer alles vom Händler bezahlt zu bekommen. Die FREIWILLIGE!!!!!!!!! 2 Jahresgarantie von Peugeot ist sehr großzügig.

Deine gesetzliche Gewärleistung wird dir hier auch absolut keine Chance geben. Gibt Sachen die passieren, das muss man eben abhaken - auch wenns schwer fällt.

Aber überleg dir ruhig zu klagen.

Mit Sicherheit hat die Werkstatt die defekten Teile schon lange entsorgt also wird schon mal kein vor Gericht verwertbares Gutachten zu erstellen sein. Vergleichsfälle haben bei den meisten Richtern auch keinen Wert mehr.

Vorallem freuen sich Amtsrichter wenn Sie wegen eines Streitwertes von 140 Euro verhandeln müssen. Wenn der Gutachter die Rechnung seines Honorares schickt das warscheinlich 550 Euro über den ursprünglichen Reparaturkosten liegt wirst

EDIT--- und deine Gewährleistung kannst du auch nicht bei jedem X-beliebigen Händler beanspruchen sondern nur beim Ausliefernden. Man kauft ja auch nicht im Mediamarkt ein TV und reklamiert dann Defekte bei Saturn nur weil der Verkäufer im Mediamarkt unfreundlich war

Mr. Mitchell

Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Mr. Mitchell » Di 05.01.10 18:42

eine Klitzekleinekleinigkeit zum Pfandrecht sei aber noch gesagt:

Der Pfandrechtsgegenstand muss Eigentum des Bestellers (also des auftraggebenden Kunden) sein

Peter S
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Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Peter S » Di 05.01.10 19:11

Mr. Mitchell hat geschrieben:sorry aber was willst du.

Kann die Werkstatt was dafür ??? Wohl kaum oder meinst du die haben nen Mechaniker bei dir vor die Tür gesetzt der Steinchen auf deine Scheiben wirft?!?
Tja, leider kommt es nicht darauf an, ob die Werkstatt was dafür kann. Der Hersteller ist zur Gewährleistung verpflichtet, außer er kann nachweisen (hier gilt Beweisumkehr, also der Hersteller muss nachweisen!), dass das Objekt unsachgemäß behandelt wurde.
Mr. Mitchell hat geschrieben: §647 BGB Unternehmer Pfandrecht gibt im ganz klar recht zu seiner Handhabe. Aus der Sache kommst du nur dann raus wenn auf dem von dir unterzeichneten Werkstattauftrag vermerkt ist dass die Prüfung respektive die Behebung des Problemes auf Garantie- bzw. Gewährlesitungsbasis abgerechnet wird und für dich keine Kosten entstehen. Steht davon nix da ist ja ganz klar.

Ich hasse Leute die meinen immer, immer, und immer alles vom Händler bezahlt zu bekommen. Die FREIWILLIGE!!!!!!!!! 2 Jahresgarantie von Peugeot ist sehr großzügig.
Es hat nicht der Händler sondern der Hersteller Ersatz zu leisten, bzw. den Schaden zu beheben. Wenn du von den rechtlichen Gegebeneheiten keine Ahnung hast, wäre es besser, du hieltest dich raus. Im Übrigen greift hier die GESETZLICHE!!!!!!! (dies nur, um mich auf deine Gesprächsebene herabzubegeben) Gewährleistungspflicht.
Mr. Mitchell hat geschrieben: Deine gesetzliche Gewärleistung wird dir hier auch absolut keine Chance geben. Gibt Sachen die passieren, das muss man eben abhaken - auch wenns schwer fällt.
Es wäre am Hersteller, zu beweisen, dass hier unsachgemäßer Gebrauch vorliegt. Das Fahren eines Autos, auch im Winter, gehört sicher nicht dazu!
Mr. Mitchell hat geschrieben: Aber überleg dir ruhig zu klagen.
Das werde ich wohl lassen. Für 137 EUR lohnt der Aufwad nicht.
Mr. Mitchell hat geschrieben: Mit Sicherheit hat die Werkstatt die defekten Teile schon lange entsorgt also wird schon mal kein vor Gericht verwertbares Gutachten zu erstellen sein. Vergleichsfälle haben bei den meisten Richtern auch keinen Wert mehr.
Du scheinst zwar ein Fuchs zu sein, ich aber auch. Die defekten Teile habe ich mir aushändigen lassen.
Mr. Mitchell hat geschrieben: Vorallem freuen sich Amtsrichter wenn Sie wegen eines Streitwertes von 140 Euro verhandeln müssen. Wenn der Gutachter die Rechnung seines Honorares schickt das warscheinlich 550 Euro über den ursprünglichen Reparaturkosten liegt wirst
Die Befindlichkeiten der Amtsrichter sind mir völig egal. Die haben ihre Arbeit zu machen - wie alle anderen auch.
Mr. Mitchell hat geschrieben: EDIT--- und deine Gewährleistung kannst du auch nicht bei jedem X-beliebigen Händler beanspruchen sondern nur beim Ausliefernden. Man kauft ja auch nicht im Mediamarkt ein TV und reklamiert dann Defekte bei Saturn nur weil der Verkäufer im Mediamarkt unfreundlich war
s.o. Hier irrt der "Experte".

Aber von all den rechtlichen Aspekten abgesehen ist es schon erstaunlich, wie hier mit Kunden umgegangen wird - pardon, inzwischen natürlich Ex-Kunden...

Peter

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Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Oxas » Di 05.01.10 19:36

Hast den wagen bei denen gekauft?

Ist ja echt der Hammer, gut möglich das der Belag fehlerhaft war.

Mir als Händler wäre das höchst unangehnehm, würde die Beläge aus Kulanz gratis wechseln, ob garantie oder nicht und ich denke mal das ist auch das was du erwartet hast zumindest wenn du dort wie gesagt den wagen gekauft hast!

Mfg Oxas

PS: Wenn du die Teile hast und Rechtsschutz ab zum Anwalt ist ja un erhört!

Peter S
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Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Peter S » Di 05.01.10 19:44

Oxas hat geschrieben:Hast den wagen bei denen gekauft?

Ist ja echt der Hammer, gut möglich das der Belag fehlerhaft war.

Mir als Händler wäre das höchst unangehnehm, würde die Beläge aus Kulanz gratis wechseln, ob garantie oder nicht und ich denke mal das ist auch das was du erwartet hast zumindest wenn du dort wie gesagt den wagen gekauft hast!

Mfg Oxas

PS: Wenn du die Teile hast und Rechtsschutz ab zum Anwalt ist ja un erhört!
Ja, ich habe den Wagen dort im Oktober 2009 gekauft. Rechtsschutz habe ich auch. Aber ich werde die dennoch nicht verklagen. Ich finde, ich habe mich genug geärgert.

Heute habe ich eine Mail an Peugeot Deutschland geschickt. Bin mal gespannt, wie die reagieren.

Gruß,
Peter, der bald ehemalige Peugeot-Fahrer

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Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Strange » Di 05.01.10 19:45

Hallo Peter,

ich will Dir nicht absprechen, dass Du die Angelegenheit extrem ärgerlich findest und Du Dich von der Werkstatt ungerecht behandelt fühlst - egal, ob nun Du oder die Werkstatt rechtlich und vertraglich im Recht bist bzw. ist.

Was mich allerdings immer extrem ärgert sind Leute, die in solch einer Situation immer gleich durch die Bank weg alles schlecht reden, sprich hier in dem Fall alle Fahrzeuge von Peugeot und die Automarke Peugeot in Gänze - was Du ja gemacht hat (Zitat: "Klar ist für mich, dass ein Peugeot niemals mehr in Betracht kommt.") :sonich:

Denn fakt ist: Nicht jede Werkstatt bzw. jeder Händler ist gleich und auch nicht jedes Modell bzw. jeder Wagen einer Fahrzeugmarke ist gleich. :zeig:

Wenn jeder so eine verallgemeinernde ultimative Denkweise hätte, würden wir alle nur zu Fuß gehen, denn egal ob bei Peugeot, Mercedes, BMW, Honda oder Audi, bei jeder Automarke hat es schon solch eine Situation bzw. Differenz zwischen Käufer und Verkäufer gegeben.

Wenn bei einer Autobahnfahrt aufeinmal aus heiterem Himmel ein Vogel tot vom Himmel fällt und kurz vor dem Aufschlagen auf der Fahrbahn dummerweise im Kühlergrill Deines Wagens landes, so kannst Du natürlich nichts dazu - aber Dein Autohändler bzw. Deine Werkstatt auch nicht - und schon gar nicht Dein Wagen. :motz:

Sowas nennen Juristen allgemeines Lebensrisiko - und das muss halt jeder selbst tragen. :belehr:

Gruß, Jan


*edit*

Um kurz auf noch das zu kommen, was Oxas eben gesagt hat:
Klar, in Punkto Kundenbindung hätte der Händler ggf. das irgendwie "hinbiegen" können mit den Reparaturkosten - dennoch kann man nicht einfach pauschal behaupten, dass alle Peugeothändler unkooperativ und kundenunorientiert sind und dass alle Fahrzeuge von Peugeot Schrott sind. :daumenrunter:

Schoeneberg30

Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Schoeneberg30 » Di 05.01.10 20:10

Ich liebe es, wenn die Leute bei einer schlechten Erfahrung immer "nie wieder Peugeot etc" sagen. Als ob es einen Riesen wie die stört, wenn die einen nörgelnden Kunden weniger haben:D Die haben das Auto schon bezahlt bekommen, also...

Konga
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Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Konga » Di 05.01.10 20:32

Mr. Mitchell hat geschrieben:Die FREIWILLIGE!!!!!!!!! 2 Jahresgarantie von Peugeot ist sehr großzügig.
... da denke ich immer: Nach zwei Jahren wird das Reparaturkosten-Risiko für den Hersteller zu einer unkalkulierbaren Größe.

Aron
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Re: Bei Neuwagen nach 4000 km Bremsen defekt

Beitrag von Aron » Di 05.01.10 20:47

Schoeneberg30 hat geschrieben:Als ob es einen Riesen wie die stört, wenn die einen nörgelnden Kunden weniger haben:D Die haben das Auto schon bezahlt bekommen, also...
Nöö, erfahrungsgemäß gehts denen gut wie noch nie, Absatzzahlen des letzten Jahres sind perfekt, wenn auch im Mittelklasse Segment Qualitätsbedingt nicht, aber sonst läufts sehr gut.

Aber jetzt mal zum Thema, mal von dem Absatz "nie wieder" abgesehen hat irgendwo jeder irgendwo Recht, bis auf "freiwillige Garantie", NEIN, mein 307 sollte 2001 gekauft werden, gabs nur 1 Jahr Garantie, also wurde er bestellt, das er 2002 da war, weil es ab dem 1.1.2002 europaweit neues Gewährleistungsrecht per Gesetz gab. eben.

Nach § 437 BGB gillt die Gewährleistung bei Neuwagen eben 2 Jahre ohne Beweislastumkehr, sprich da es sich nicht um natürlichen Verschleiß handelt muss Peugeot in den 2 Jahren nachweisen das der Fremdkörper/Beschädigung, Lunker, Einschluss oder was auch immer nicht schon von Anfang an vorhanden war. *patsch* Das klatscht, letztendlich kann Peugeot einen bei sowas nur an den Kosten für Neuteile abzüglich des Verschleißwertes beteiligen. Nach Gesetz zählt bei ein Neuwagen bis zu einem halben Jahr und unter 10000km auch als Neuwagen, sprich volle Garantie auch auf Verschleißteile. Ist das nicht toll?

Was ich an Peters Stelle machen würde, erstmal freundlich bei Peugeot Deutschland anrufen und den Sachverhalt schildern. Eventuell in Absprache eine Mail mit Anhang der Rechnung schicken. Das ganze würde ich erstmal ganz freundlich machen, eventuell in der Email einen kleinen Hinweis auf § 437 aus dem Gesetzbuch. In der Regel wird sich Peugeot Dir gegenüber dann doch sehr positiv öffnen. Die können ja auch nix dafür wenn sich einige Händler nicht im Garantierecht auskennen (wie gesagt 2 Jahre ohne Beweislastumkehr).

Noch was, das mit den Bremsen kann überall passieren, Du hast ja höchstwahrscheinlich Bosch oder Lucasbremsanlagen wie sie jeder VW drauf hat, nur die Lösung des Problems bei Deinem Händler ist etwas unglücklich ausgefallen, mach Dir nix draus, bei Peugeot ticken die Uhren zwar etwas anders, aber andere haben auch ihre Probleme. :D

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