> Speedy306cab schrieb:
>
> > boeseMI16 schrieb:
> >
> > >einem Mahnbescheid. Weil Vor einem Mahnbescheid müssen mal mindestens 3
> > >zugestellte
> >
> Hab grad was gefunden:
http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm
>
> Wobei du beim Amtsgericht denk ich mal trotzdem ein außergerichtliches Mahnverfahren nachweisen musst.
> Weil sonst kann ja jeder immer sofort nach ner Woche (übertrieben gesagt) zum AG (Amtsgericht) gehen und den Bescheid anfordern...
>
Das mit den drei Mahnungen ist ein Gerücht, bei zB Rechnungen steht ja ein Datem bis zu welchem man zahlen soll, danach ist man automatisch im Verzug.
Und es kann jeder zum Amtsgericht gehen und nen Mahnbescheid beantragen, das Gericht prüft den Anspruch nicht. Erst wenn der Schuldner dagegen Einspruch einlegt und es zu einer Verhandlung kommt wird der Anspruch auch geklärt.
Aber auf dem mahnbescheid muß ein Datum stehen und eine Frist, die dann ab Zustellung läuft, das Teil kommt ja auch per Boten vom Gericht, oder Einschreiben.
Ohne dieses wäre das ungültig.
Ich würde ja mal morgen früh beim AG anrufen und fragen, dann aber danach schriftlich machen und einen Ratenzahlungsvorschlag machen, ich glaube das kann man echt ankreuzen,
Uwe