wieviel prozent des abrollufangs der original-bereifung darf ich abweichen?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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mito116
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wieviel prozent des abrollufangs der original-bereifung darf ich abweichen?

Beitrag von mito116 » So 04.04.04 23:39

nach oben hin versteht sich... dankeschön und gute nacht!


gruß, mourad

mito116
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hab grad mit zwei tüv-heinis telefoniert...

Beitrag von mito116 » Mo 05.04.04 10:11

der tüv in balingen meinte ich habe garkeine toleranz nach oben, der in tübingen meinte ich hätte eine von 5% nach oben und nach unten - wer hat denn nun recht?


gruß, mourad

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6|_oo7
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Bei der letzten Diskussion hatte wir folgendes.....

Beitrag von 6|_oo7 » Mo 05.04.04 10:17

BamBam schrieb: 8% differenz darfst du haben. maximal 4% vom kleinsten eingetragenen reifen...und max 1% vom größten eingetragenen reifen.





<a href="mailto: 306STDT@loewen-freunde-saar.de">Claude</a>





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Die sollten mal wieder auf Weiterbildung gehen...

Beitrag von Fa. Hansen Motorsport » Mo 05.04.04 13:14

<center><img src="http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>


>der tüv in balingen meinte ich habe garkeine toleranz nach oben, der in tübingen meinte ich hätte eine von 5% nach oben und nach unten - wer hat denn nun recht?


>gruß, mourad


Hi,


die entsprechenden Gesetze und Ausführungsvorschriften sagen ganz klar:


Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.


Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.


Die Abweichung ist nach oben und nach unten zulässig (wenn unterscheidliche Reifendimensionen in Serie zugelassen sind, gilt die Abweichung nach oben vom größen Umfang und die Abweichung nach unten vom kleinsten Umfang.)





Gruß


Jens


Hansen Motorsport

stefan234

re: Die sollten mal wieder auf Weiterbildung gehen...

Beitrag von stefan234 » Mo 05.04.04 14:11

>Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.


wie kommt denn das? was hat der abrollumfang mit der schadstoffeinstufung zu tun?

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wohl war, wohl war...

Beitrag von mito116 » Mo 05.04.04 15:40

sehr schöne erklärung, vielen dank! da sieht man mal wieder, dass die tüvler oft selber nicht wissen was sie da machen...


gruß, mourad

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