das sich die Gesamtspur über die Kombination von Achsbreite, Felgenbreite und Einpresstiefe ergibt, ist denke ich unstrittig. Etwas fraglich finde ich aber, ob der Gesetzgeber mit seiner 2%-Regel auf die Gesamtspur aus ist, oder ob er eher auf die Achsfestigkeit aus ist.
Auf
www.kfz-tech.de steht zum Thema Spurweite: "Die Surweite ist der Abstand zwischen der Mitte des rechten und des linken Rades einer Achse." Ich habe keine Unterlagen, um diese Aussage gegenprüfen zu können. Wenn sie jedoch stimmt, dann geht es dem Gesetzgeber bei der 2%-Regel nur um die Änderung der Einpresstiefe, nicht um die Gesamtspurweite.
Dies würde in meinen Augen auch mehr Sinn ergeben, denn durch die Gesamtspurweite gehen vor allem Gefahren im Hinblick auf Radabdeckung usw. aus. Diese Gefahren kann ein Prüfer mit einem Metermaß problemlos prüfen. Allein von der ET geht jedoch eine zusätzliche Belastung auf die Fahrweksteile aus, insbesondere auf die Radlager. Diese Mehrbelastung ist nicht ohne weiteres messbar, daher müssen hier teure Gutachten erstellt werden.
Wie gesagt, ist alles nur eine Vermutung, mir fehlen einfach die entsprechenden Unterlagen.
Greetz
RR
>wir ich damals schon geschrieben habe ist die Gremze von ET4 nonsens.
>ET ist nicht gleich ET! es kommt auf die Felgenbreite an!
>ET4 an einer 9 mal xxx Felge ist was anderes wie ET4 an einer 7 mal xxx Felge!
>Du darfst um max. 2% der Serienbreite verbreitern - es sei denn, ein spezielles gutachten für ÜBER 2% der spurverbreiterung liegt vor.
>alles was über 2% geht ist sowieso im ermessen des tüvlers.
>was sind nun 2%? also, gehen wir von einem 206 mit einer spurbreite von 1434mm an der hinterachse aus.
>2% davon sind 28,68mm - also 14,34mm pro seite.
>du hast z.b. serienmäßig eine 6,5x16 ET 28 Ouragan-felge drauf. also darfst du auf ET 14 gehen (ET 28 - 14mm=ET14)
>somit ist ET14 in diesem fall das maximalste was der gesetzgeber erlaubt - wie gesagt, es sei denn du hast ein spezielles gutachten für mehr wie 2%...
>
>greetz asterix