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von Andreas H » Fr 31.01.03 14:11
>Bin gerade bei einem Freund, der vor ein paar Wochen mit etwas zu viel Alkohol im Blut angehalten wurde. Nämlich mit 0,46mg/l. Also 0,9Promille.
>Jetzt bekommt er gerade seinen Bußgeldbescheid:
>Einen Monat Fahrverbot (war klar) - und €385,70 Bußgeld!!! Ist das nicht ein bißchen viel?! Steht drunter: "AUFGRUND VON EINTRAGUNGEN IM VERKEHRSZENTRALREGISTER WURDE DIE GELDBUSSE ANGEMESSEN ERHÖHT"!
>Haben die da ein Recht zu? Mit welcher Begründung?!
>
>STÖPSEL *derfrohistdassernurmalmitnullkommazweiangehalten wurde*
Hi,
hier der entsprechende Auszug:
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (seit 1.4.2001)
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Gruß
Andreas