auf xenon umgerüstet

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Aron
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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von Aron » Di 07.02.06 16:43

sorry, mein "X" klemmt manchmal *grml*

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max
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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von max » Di 07.02.06 20:49

Hi!
Also man muss ja mal sagen, dass das Coupe eine sehr magere lichtausbeute hat....

ich habe keine lust mehr über legalität von sonstwas zu reden...

habe persönlich diese +50% birnen drin...

werde die tage mal mit meinem luxmeter (profigerät für 1550 Euro) mal alles messen was da so rumfliegt.....

ist halt sehr schade, dass peugeot nicht mal auf die idee kam xenon nachzurüsten....
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e5436363
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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von e5436363 » Mi 08.02.06 10:58

Yo hab mal versucht ein paar infos bei denen zu erhaschen...
ist alles ein bisschen wirr
hier der E-Maildialog zwischen denen und mir (leicht gekürzt)


> Bin mir etwas unsicher ob ich die Xenon Nachrüstkits so einfach in mein
Auto einbauen darf.
Sie schreiben das die E-Prüfnummer auf der Kartonage und dem
Vorschaltgerät eingestanzt ist aber ist nicht die Lampe/Brenner
Interressant? Ist die da auch drauf?
. E13/E11 Prüfzertifikat wird mit angeboten , erstellt in Co. Mit TÜV
Rheinland
Was heißt das? Ich stell die Frage jetzt mal ganz deutlich.
Darf ich die Xenon Um/Nachrüstkits, so wie Sie sie hier anbieten im
Bereich der Stvzo offiziell verwenden?



Guten Tag,

Siehe dazu unseren speziellen E-prüfzeichen Bericht :

http://www.day-lights.de/epruefzeichen.php

Mit freundlichen Grüßen



Hallo

Dies ist mir bekannt , habe ich auch gelesen, dies wiederspricht sich aber mit folgendem Text den ich auf Ihrer Seite fand.

http://www.day-lights.de/xenon.php#

Rechtlicher Hinweis zu Xenon:
Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie:
1. Einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. Einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. Und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. Die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. Die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind. Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.


Bei meinem H7 Scheinwerfer scheitere ich bei Diesen Text schon bevor ich zu Punkt 1 komme
Da mein H7 Scheinwerfer nie mit einer Gasentladungslampe ausgestattet war.

Können Sie mir bitte eine Kopie des Prüfberichts zusenden, damit ich mich über die Legalität Ihres Produkts ein Bild machen kann?
Da Sie leider nicht auf meine Frage geantwortet haben!
In meinen Augen ist es Irrelevant ob auf der Verpackung oder dem Vorschaltgerät die Nummer aufgedruckt ist, auf der Lampe selber muss die auch sein ! Und dazu schreiben Sie nirgend etwas.
Im Moment ist für mich das Vorschaltgerät legal da es hat ein "E"-Zeichen aber der Brenner ist Illegal...
Somit ist Ihr mir geschickter Link irreführend.

Guten Tag,


Anscheinend verstehen Sie die Sachlage nicht die vorliegt, sowie auch nicht den Text mit dem Hinweis. Eine einzelne E-Zulassung für Leuchtmittel gibt es so nicht, Denn ohne das Steuergerät können Sie das Leuchtmittel nicht betreiben. Suchen Sie doch andersherum mal in Ihrem Wagen nach dem E-Prüfzeichen auf dem Stecker oder den Kabln an der H7 Birne ! Werden Sie nicht finden, es gibt keine. Also bauen Sie den Stecker aus, und nun ? Kein Licht mehr , weil Sie ja nicht mit ungeprüften Kabeln und Steckern fahren wollen.

Merken Sie es nun selber ?

Aber was rede ich, ich habe nun sehr viel Zeit mittlerweile in Ihre Fragen investiert und beeantworte alle Fragen gerne , aber Sie lassen sich nicht von jmd. Sagen der seit mehr als 5 Jahren Erfahrung mit Diesen Umrüstungen hat.

Wenn Sie den Einbau bei uns vornehmen lassen, können wir das Kit auch gerne eintragen lassen .



Mit freundlichen Grüßen


Hallo

Ja aber Darf ich das Leuchtmittel in einem Scheinwerfer betreiben der
1. Nie mit einer Gasentladungslampe ausgestattet war
2. Keine automatische Leuchtweitenregulierung besitzt
Und 3. über keine Scheinwerferreinigungsanlage verfügt?

Was steht dazu im Gutachten des Tüv?

Gruß



Hallo,

Was ist es für ein Fahrzeug ? Welches Baujhar ?

Mit freundlichen Grüßen




Peugeot 406 Break BJ 01


Hallo,

Dann empfiehlt sich eine dynamische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreiningungsanlage, da der Wagen nach dem Bj. 06/2000 gebaut wurde.

Somit wäre Dann auch eine Eintragung via Einzelabnhame gegeben, wie wir aus den Erfahrungen unserer Kunden wisssen.

Mit freundlichen Grüßen


Und Sie sagen vor BJ2000 brauche ich Diese Leuchtweitenregulierung und die Waschanlage nicht?
Warum Denn das? Das wiederspricht sich doch, da die neueren Scheinwerfer in ihrer Technik und Lichtausbeute doch besser werden , also sollte das doch andersrum sein.

Gruß

Hallo,

Dies sagt der Gesetzgeber so .

Mit freundlichen Grüßen



------------------------

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Frank309
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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von Frank309 » Mi 08.02.06 11:19

> e5436363 schrieb:
>
>Eine einzelne E-Zulassung für Leuchtmittel gibt es so nicht, Denn ohne das Steuergerät können Sie das Leuchtmittel nicht betreiben. Suchen Sie doch andersherum mal in Ihrem Wagen nach dem E-Prüfzeichen auf dem Stecker oder den Kabln an der H7 Birne ! Werden Sie nicht finden, es gibt keine. Also bauen Sie den Stecker aus, und nun ? Kein Licht mehr , weil Sie ja nicht mit ungeprüften Kabeln und Steckern fahren wollen.
>
> Merken Sie es nun selber ?

Ist schon lustig..... die Kabel legt auch der Hersteller ins Auto.
Das Leuchtmittel, sprich die Glühlampe verfügt sehr wohl über ein E-Zeichen.
Damit würd ich ihn konfrontieren. ist für mich sehr scheinheilig.Aber ich kann ja auch ma anfragen :)

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e5436363
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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von e5436363 » Mi 08.02.06 11:22

Scheinheilig finde ich gut getroffen...

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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von Frank309 » Mi 08.02.06 11:30

Zumal du den Hinweis gebracht hast, dass der Scheinwerfer nie für Gasentladungslampen geprüft worde. Ich bin überzeugt, dass diese Kits nicht zulässsig sind.

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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von e5436363 » Mi 08.02.06 11:34

der ist auch nie auf meine bitte mir den Prüfbericht des Tüv zuzusenden eingegangen
bin auch sehr skeptisch

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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von "Frank" » Mi 08.02.06 11:35

habt ihr was anderes erwartet? war doch klar, dass der versucht, die leute für blöd zu verkaufen und mit e-zeichen auf dem vorschaltgerät und auf dem karton :auslach: kommt.
wie blöd kann man sein??? :irre:
Kein Zeichen auf dem Scheinwerfer -> nicht zulässig.
"normaler" Scheinwerfer mit Zeichen und nachgerüsteter xenon-lampe -> nicht zulässig.
xenon-scheinwerfer eines spenderfahrzeugs mit lwr und waschanlage eingebaut -> zulässig.

haben wir doch schon alles 1000x druchgekaut...
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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von obelix » Mi 08.02.06 11:49

> http://www.day-lights.de/epruefzeichen.php

cool:-)))

" KFZ.-Teile welche nachträglich an Ihrem Fahrzeug angebracht werden, weisen meist ein sogenanntes " E-Prüfzeichen " auf. Durch diese Methode entfällt die bisher bekannte " ABE " welche vormals bei Kfz.-Teilen mitgeliefert wurde. Nähere Informationen zur E-Homologenisierung finden Sie in diesem PDF-Dokument. Dies gilt insbesondere für Scheinwerfer - Blinker - Rückleuchten usw. "

was ist ne homologenisierung?
wenn man ned mal die fachausdrücke beherrscht, wie isses dann erst mit fachkenntnissen

*kopfschüttel*

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Re: auf xenon umgerüstet

Beitrag von "Frank" » Mi 08.02.06 11:52

> obelix schrieb:
> was ist ne homologenisierung?

Das ist die Logik, die ein Homo mit seltsamer Genkombination an den Tag zu legen versucht, um Mist zu verticken.
Sollte mal jemand bei Wikipedia eintragen.
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