Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Swazy
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von Swazy » Mo 13.03.06 20:30

>
> Nein...Gewährleistung (gesetzlich) läuft nach 2 Jahren aus.
> Garantien sind grundsätzlich freiwillig - und diese hier wurde auf 5 Jahre verlängert.
> Punktum.

STOP!!! Gewährleistung is so gesehen nach nem halben Jahr rum, dann tritt die Beweisumkehrpflicht ein!

Gewährleistung - 1 Jahr!! Und die Garantie von Peugeot mit 2 Jahren ist eine FREIWILLIGE Leisung vom Hersteller und nicht gesetzlich festgelegt!
Nur mal so am Rande
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Mein 205 MI16 Umbau

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madmat
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von madmat » Mo 13.03.06 22:24

Gewährleistung is so gesehen nach nem halben Jahr rum
Nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate...Beweisumkehr hin und her.
Und die Garantie von Peugeot mit 2 Jahren ist eine FREIWILLIGE Leisung
was so ziemlich genau dem entspricht was ich weiter oben gepostet habe, schön dass wir uns einig sind.
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