Vollgastauglich hat geschrieben:
die aussage "sie sind bis 50 oder 70 zugelassen" ist blödsinn ... das ist tatsächlich rechtlich ein nicht genehmigtes anbauteil und führt hart gesagt zum erlöschen der betriebserlaubnis - und wie ich finde zu recht!
meine meinung zu den lappen ist ja nu bekannt.
aber (leider) führt das montieren dieses blödsinnes nicht zum erlöschen der be des fahrzeuges.
das ist wie mit andren dingen, die nicht fest mit dem fahrzeug verbunden sind - dann isses ladung.
bestenfalls könnte man wegen ungenügender ladungssicherung was mache. oder ganz allgemein wegen gefährdung des strassenverkehrs. eine erloschene be lässt sich daraus nicht ableiten. vieles ist sowieso nicht mehr übrig, das tatsächlich zum erlöschen der be führt - früher war das anders, da ist wegen jedem furz die be ungültig geworden, ein stilllegen oder ähnliches ist heute ungleich schwerer durchzusetzen als noch vor einigen jahren.
heute sind es nur noch dinge, die die geräuschemmisionen betreffen oder z.b. abgaswrte beeinflussen etc.
irgendwo hatte ich mal ne liste, leider find ich die nimmer.
gruss
obelix