> Stuhl_206 schrieb:
>
> :roll: ööhhm....nochmal was wegen den leuten mit den abgefahrenen Außenspiegeln....
>
> habt ihr keine Versicherung ??
> Denn die TK zahlt das....
> Allerdings nur wenn der Spiegel nicht mehr dran is.....
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> Das erinnert mich nämlich grad alles an die tolle Geschichte meines Fahrlehrers als es in der Theorie um Versicherung und son kram ging.
> Da meinte er nur, wenn der Außenspiegel noch am Auto hängt, also an irgend nem Kabel, dann sollte man schleunigst zusehen, dass man das Teil abhaut, weil sonst die Versicherung nicht zahlt.....Sie zahlt nur wenn er ab is.........also immer verschwinden lassen, wenn der noch am Auto baumelt....
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> Ging mir nur durch den Kopf, so eine kleine Anekdote eines Fahrlehrers
*klugscheißmodusan*
Naja, so ganz richtig ist das aber auch nicht.
Wenn man es als Glasschaden abrechnet, wird nur das eigentliche Spiegelglas ersetzt, es sei denn dieses ist nicht einzeln erhältlich: wenn es also als Ersatzteil nur den kompletten Spiegel mit Gehäuse gibt, erhält man den komplett von der Versicherung. Beides natürlich abzüglich einer evtl vorhandenen Selbstbeteiligung.
Wird das ganze als Diebstahl deklariert (wenn man also behauptet, dass jemand den Außenspiegel so toll fand, dass er ihn gleich mitgenommen hat), erhält man auch das "entwendete Teil" komplett - abzgl der Selbstbeteiligung - bezahlt.
Zumindest hab ich das so gelernt...
*klugscheißmodusaus*