> obelix schrieb:
>
> >dann beziehen sich die 25-30 mm logischer weise auf das GTI Fahrwerk. Sprich du kannst zum CTI nochmal 15-20mm drauf rechnen.
>
> nope...
> wieso?
>
> 25mm sind 25mm. sonstmüsste drin stehen: 25 beim gti und 40 beim cti.
> die angaben im gutachten beziehen sich auf die eingetragene serienhöhe.
>
> gruss
>
> obelix
Klar sind 25 mm 25 mm. Das ist unumstößlich. Doch wenn doch im Gutachten drin steht, das die Federn sowohl für den GTi als auch für den CTI zugelassen sind, und eine Mindesttieferlegung von 25-30mm versprochen wird, dann muss sich diese Angabe auf den GTI beziehen, denn der liegt ja schon ~20mm tiefer als der CTI. Würden die 25-30mm für den CTI gelten, dann würde der GTI mit den Federn nur ~ 10mm runter kommen. Daher sage ich, die Angabe ist für das bereits tiefere GTI Fahrwerk angegeben sonst wären es ja keine Federn mehr, die, egal bei welchem Modell im Gutachten MINDESTENS 25-30mm tiefer kommen, und da dann die Federn auch für den CTI zugelassen sind, und der ja ca.20 mm höher liegt als der GTI kommt dieser auch bei gleicher Federlänge um 20 mm weiter runter als ein GTI. Konnte ich mich irgendwie nachvollziehbar ausdrücken???