die vogelschreck bzw starenschreck sind in d seit jahren illegal......

hierzulande pendeln paar verrückte immer inne schweiz um das zeugs zu holen...
grüße
steffen
in paar andren quellen hab ich noch gefunden, daß es durchaus ausnahmen gibt, die zum erwerb solcher starenschrecks berechtigen.. z.b. winzer oder so...Am 01.04.2003 trat das neue Waffengesetz in Kraft. Neben dem Verbot des Umgangs mit bestimmten Gegenständen wie z.B. Butterfly-, Fall- und Springmesser, wurde auch der genehmigungsfreie Umgang mit den „Schreckschusswaffen“ weiter eingeschränkt.
„Schreckschusswaffen“ mit entsprechender Kennzeichnung „PTB im Kreis“ dürfen zwar nach wie vor von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ohne Erlaubnis erworben werden. Das Führen solcher Waffen ist jedoch nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Eine „Schreckschusswaffe“ wird dann geführt, wenn eine Person außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Die behördliche Erlaubnis wird in Form des „Kleinen Waffenscheins“ erteilt. Dieser ist beim Führen der Waffe zusammen mit dem Pass oder dem Personalausweis mitzuführen und bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen. Wer eine „Schreckschusswaffe“ ohne behördliche Genehmigung führt, begeht ein Vergehen, welches mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird.
Das Führen einer „Schreckschusswaffe“ bei einer Veranstaltung oder unter Alkoholeinwirkung ist grundsätzlich verboten, auch wenn man Inhaber eines „Kleinen Waffenscheins“ ist. Doch Achtung! Der „Kleine Waffenschein“ berechtigt nicht zum Schießen mit solchen Waffen, auch nicht in der Silvesternacht. Die häufig zitierte angebliche
Ausnahme ist ein Märchen. Das Verschießen von pyrotechnischer Munition (z.B. Pfeif- und Knatterraketen oder Leuchtkugeln) aus diesen Waffen ist in jedem Fall erlaubnispflichtig.
Dies gilt nicht nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern beispielsweise auch im eigenen Garten. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann.
Übrigens! Der Erwerb und Besitz von sogenannten „Starenschreck-Raketen“ ohne behördliche Erlaubnis, die häufig in Frankreich gekauft und illegal nach Deutschland eingeführt werden, ist ebenfalls ein Vergehen, welches mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann.