> Strange/PNA schrieb:
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> Hallo Micha,
> ich (Verwaltungsbeamter) habe eben mal bei einer Kollegin vom mir nachgefragt, die das täglich als Sachbearbeiterin macht:
> Zu einer "Bedarfsgemeinschaft", die bei der Berechnung Deiner künftigen ALGII-Leistungen mit berücksichtigt werden könnten, könnten höchstens der Lebenspartner, Ehepartner bzw. Kinder zugezählt werden, NICHT aber Großeltern.
> Deine Großeltern zählen - da sie ja im gleichen Haus OHNE abgeschlossene, seperate Wohnung leben, höchstens zur Haushaltsgemeinschaft. Das sei rechtlich was anderes als "Bedarfsgemeinschaft". Bei der Bedarfsgemeinschaft werden sämtliche Einkommen berücksichtigt, bei der Haushaltsgemeinschaft wiederum nicht.
> Meine Kollegin sagte, dass in Deinem Fall das Einkommen Deiner Großeltern völlig unerheblich sei. Sie müssten auch KEINE Angaben machen (und das nicht nur hier in Hessen, sondern unabhängig vom Bundesland).
> Das einzige, wo Deine Großeltern zahlenmäßig eine Rolle spielen könnten, und ggf. berücksichtigt werden, wären die laufenden Kosten bei Deinem Haus (Heizung etc.). Denn da würdest Du diese Kosten bei der Berechnung von ALGII-Leistungen nicht komplett berücksichtigt bekommen, sondern nur zu einem Drittel, denn die rechnerischen zwei Drittel an Nebenkosten Deiner Großeltern würden abgezogen, da die Behörde davon ausgeht, dass Deine Großeltern ihren Teil der Nebenkosten auch selbst tragen, und nicht Du völlig alleine für das ganze Haus.
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> Außerdem gebe es nach Aussagen meiner Kollegin diese
Homepage. Dort würde - auch wenn dort "Sozialhilfe" stände, auch sehr viel zum Thema "Arbeitslosengeld II und HartzIV" stehen.
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> Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.
> Gruß, Jan
hallo Jan,
*küsschen+ *lebhab* *umarm* danke, sowas hatte ich schon im gefühl !!!
ich hatte heute 2 Telefonate mit dem Amt, sie haben das genau andersrum dargelegt, es besteht eine nach Ihrer Meinung nach bedarfsgemeinschaft, daraufhin habe ich dem Amt eine Klage vor Gericht angeboten, nicht böse gmeint aber ich habe freundlich darauf hingewiesen !!! (die Sachbearbeiter können ja auch nichts dafür)
jetzt mal Klartext, ich habe das Haus geschenkt bekommen, es besteht ein Vertrag mit meinen Großeltern, wo sie lebenslanges Nutzungsrecht haben.
wir stehen nicht füreinander ein finanziell gesehen, ich habe meinen eigenen Teil des Hauses und meine Großeltern ihren Teil, wie im Vertrag geregelt !
alle Unterhaltskosten (Strom, Wasser, gas ect.) werden durch 3 geteilt und ich bezahle meinen teil genauso wie meine Großeltern
wir haben bisher Angaben meiner Großeltern verweigert, worauf mir mit Ablehnung gedroht wurde und eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wurde.
Ich habe um eine Aufschiebung der Bearbeitung bis freitag diese Woche gebeten, was auch Stattgegeben wurde.
habt ihr dafür Gesetzesgrundlagen, also paragraphen oder Gerichtsurteile womit ich das erleutern kann??
du glaubst garnicht wie du mir geholfen hast !!!!!
Gruß Micha