Vertragbruch Privatkauf ?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Shawn
Lenkradbeißer
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Grundsätzlich ist folgendes der Fall.......

Beitrag von Shawn » Mo 20.12.04 21:19

.........nachdem ich mir einen 8 stündigen Kurs in Verkaufsrecht gegeben habe, ist es so........du hast keinen Anspruch auf die Teile sodern nur auf die Rücküberweisung deines Geldes, denn der Kaufvertrag kommt erst dann 100%ig zu stande wenn Leistung und Gegenleistung erbracht sind! d.h. der Vertrag ist bei euch garnicht zu Stande gekommen, weil es keine eindeutige Willensübereinstimmung gegeben hat, sonst hättest ja deine Teile bekommen!

Also am besten Geld zurück fordern und gut sein lassen! Denn wenn er einen guten Anwalt hat, verlierst du, dann kannst du aber auch die Kosten des Verfahrens und seines Anwalts berappen und bekommst trotzdem nur dein Geld wieder! Ist er allerdings ein Weichei und zieht den Schwanz ein, sobald er "Gericht" hört und besorgt die Teile...........und du bekommst sie dann handelt es sich um eine eindeutige Vertragserfüllung von seiner Seite!

Klingt zwar ein bisschen nach Klugscheißer, aber das ist eben mal mein Job, weiß ja wie's in der KFZ Branche zugeht, weil ich könnte z.b. einen Gebrauchtwagen, für den du schon eine Anzahlung geleistet hast, einfach jemand anderem verkaufen, wenn der ihn vor dir holt und du würdest dein Geld wieder bekommen und hättest keinen Anspruch auf irgend etwas! Vielleicht würde ich dir als Autoverkäufer einen Kuli oder ein Feuerzeug schenken aber das wärs schon!! :P

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