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irre ich mich , oder hat man nicht Recht auf einen selbst gewählten Gutachter? Ich meine man muss nicht zwangsweise den von der Versicherung vorgeschlagenen nehmen."Versicherungs-Gutachter"
Wie will jemand das beurteilen können. Ohne eine EZ, einen Kilometerstand, eine Historie und den Zustand des Wagens zu kennen?rc-heinz hat geschrieben:Und 3500€ finde ich für einen 306 ziemlich deftig
Der Wiederbeschaffungswert wurde im Gutachten mit 900€ angegeben obwohl das Fahrzeug ein neues Dach,Hardtop,neue Kupplung neue Abgasanlage,neue Fensterheber, neue Reifen,Frischer Tüv ,und und und hatte.Das hat den lieben Gutachter überhaupt nicht interessiert.Und ich glaube nicht, wie ein Vorredner behauptet das man ein so gepflegtes und mit vielen Neuteilen versehenes Cabrio für 2500€ kaufen kann.Deshalb lasse ich Morgen ein Wertgutachten ,machen kostet 100€ und wenn dann einer was anderes Behauptet muss er das Gegenteil beweisen.Wie oben schon gesagt Das los der noch nicht so ganz richtigen Youngtimer.ilseschaaf hat geschrieben:Ich denke auch, die Versicherung muss den "Wiederbeschaffungswert" bezahlen, bei wirtschaftlichen Totalschäden.
Der Gutachter ermittelt diesen Wiederbeschaffungswert (des unbeschädigten Autos) .