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Krasser 5er, wenn die Reifengröße nicht in den Papieren steht, musst du die trotzdem eintragen lassen.denknopfnichtreiben hat geschrieben:Da les ich ja was interessantes.
Geb mir mal den link zum download!
Wenn das tatsächlich eine abe ist, dann brauchst die felgen nicht eintragen lassen.
der heinz ist zwar hier der klassenprimus, aber textinhalt lesen und verstehen schafft er nicht.Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Vielen dank, weiß gar nicht wie ich damit jetzt umgehen soll.denknopfnichtreiben hat geschrieben:
der heinz ist zwar hier der klassenprimus,
Holle hat geschrieben:Strange hat den Burschen doch bereits verwarnt, jetzt sollten mal Taten folgen.
Mein Seelenheil ist meine Privatsache und geht Dich absolut 0,0 irgendetwas an.denknopfnichtreiben hat geschrieben:Was hattest du gegen das bild, strange? Pictophobie?