Vom 306 1.9 D zum S16

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von qui » Mo 09.06.14 21:11

KimiVF hat geschrieben:Mal zurück zu meiner Kontrolle:

Bild

Ich werde es natürlich bestreiten.

Zitat aus dem Gesetzbuch:

Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.
§ 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.[/color]
Nabend,
hast du da ein KzK oder rotes Kennzeichen gehabt? wobei ist eig egal...

hm, also meine PERSÖNLICHE Auslegung dazu:

genau da könnte ein kleines Missverständniss liegen: Der Satz §31 Abs. 2 der Straßenverkers-Zulassungsordnung bleibt unberührt:
D.H. dieser § der STvzo ist durch die (Rausstreichung der zulassungtechnischen §§ der alten Stvzo u. Übertragung in die neue FZV) nicht "abgelöst" worden und gilt weiterhin, sowohl für KzK als auch für rote KZ.
deshalb gilt weiter dieser § der besagt:

"§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung
leidet."

für ein KzK muss das kfz also verkehrsicher sein, (nicht alles muss eingetragen). Es muss aber alles eintragungsfähig sein.
Bsp: Auspuff dran nicht eingetragen, aber korrekt montiert -> verkehrssicher - Auspuff korrekt montiert aber zu laut nicht -> verkerssicher:
Also KzK = kannst mit Sachen rumfahren die eintragungsfähig sind aber momentan noch nicht eingetragen:
Das kann die Polizei normal aber nicht feststellen ob das alles verkerssicher ist (klar sind keine SV) Deshalb -> Mängelkarte erhalten und vorführen lassen, Grundlage der Untersagung der Weiterfahrt oder wie das geheißen hat war dann eben wohl: Zweifel an der Verkerssicherheit...

soweit ich weis unterschreibt man auch auf dem Antrag auf Zuteilung des KZ auch dass man für den verkerhssichern Zustand verantwortlich ist:

Wenn halt ein Polizist jetzt sagt das ist net verkerssicher, dann ist das halt erst mal seine Entscheidung, er darf quasi vorl. "stilllegen" wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt und er ein Gutachten benötigt. Das war nicht da, somit ging er von einem nicht sicheren Fzg aus. Dann Untersagung der Weiterfahrt (§68 Abs 2 Stvzo/vorl. Maßnahme bevor die zuständige Behörde diese bestätigt u. die Vorführung anordnet.)
Wenn sich der Verdacht jetz nicht besätigt und alles eingetragen ist, dann ist alles gut, denke ich :)

Ist halt bissle schwieriges Terrain, gibt sicher so und so Auslegungen. Auch zur Definition was "verkerssicher" genau ist. Der ein drückt ein Auge zu der andre net. Hattest halt Pech bei den Polizisten. Ich hätts aber auch so gemacht. :). leg das GA bei dass du danach gleich beim TüV warst dazu
Zuletzt geändert von qui am Di 10.06.14 01:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Sunny
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von Sunny » Mo 09.06.14 23:52

qui hat geschrieben:.... leg das GA bei dass du danach gleich beim TüV warst dazu
Genau das würde ich nicht machen, denn da steht als erster Satz:
Auzug.JPG
Auzug.JPG (7.02 KiB) 2387 mal betrachtet
Das bestätigt doch nur den Vorwurf von der Bußgeldstelle...

Ich würde das bestandene TÜV Gutachten hinschicken (falls Du noch solange Zeit hast mir der Stellungnahme)

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KimiVF
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von KimiVF » Mo 09.06.14 23:57

Sunny hat geschrieben:
qui hat geschrieben:.... leg das GA bei dass du danach gleich beim TüV warst dazu
Genau das würde ich nicht machen, denn da steht als erster Satz:
Auzug.JPG
Das bestätigt doch nur den Vorwurf von der Bußgeldstelle...

Ich würde das bestandene TÜV Gutachten hinschicken (falls Du noch solange Zeit hast mir der Stellungnahme)
Ist das nicht das, was qui meint?
Und ein Polizist ist kein Sachverständiger in meinen Augen.


Das Auto ist verkehrssicher bzw. alles eintragbar und hatte ein KzK.
Ich habe es schließlich seit 2011 und nichts, außer den Bremsen geändert (die der Polizist merkwürdigerweise garnicht mit bemängelt hat, obwohl ebenfalls keine ABE dabei).

Ich hatte eben einfach die ABE´s nicht dabei. Ich weiß ja, dass ich alles eingetragen bekomme. Und über die Front-/Heck-/ Seitenspoiler Geschichte muss ich jetzt noch lachen.
Und da ich wusste, dass es verkehrssicher ist (oh wait... der Polizist meinte ja, dass der Heckspoiler das Fahrverhalten drastisch verändert. :D ), sollte mir da auch nichts nachkommen.

Weiterfahren durfte ich ja auch direkt danach.
Du bist sehr, sehr teilweise.

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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von qui » Di 10.06.14 01:37

KimiVF hat geschrieben:
Sunny hat geschrieben:
qui hat geschrieben:.... leg das GA bei dass du danach gleich beim TüV warst dazu
Genau das würde ich nicht machen, denn da steht als erster Satz:
Auzug.JPG
Das bestätigt doch nur den Vorwurf von der Bußgeldstelle...

Ich würde das bestandene TÜV Gutachten hinschicken (falls Du noch solange Zeit hast mir der Stellungnahme)
Ist das nicht das, was qui meint?
Und ein Polizist ist kein Sachverständiger in meinen Augen.
mein ich, ja,bzw. ich mein beides, ^^. Wenn du das gültige GA vorliegt, hat sich der Verdacht nicht bestätigt und dann dürfe der SV erledigt sein. Dann wurde der "Grund" der Mängelkarte quasi nicht bestätigt. Ich denke mal du hast eine Woche Zeit als Anhörungsfrist. Versuch zur Not die Frist auf Antrag zu verlängern(formlos), damit du bis dahin das GA vorlegen kannst, lass dir ne gute Begründung einfallen, vlt. hasch Glück.

@sunny; ne sie würden nicht bestätigt, theoretisch wäre es auch egal, da die Fahrt wo er angehalten wurde am 21.05.14 war und der Tüv Termin am 22.05.14. Somit hatte er am 21.05.14 theoretisch keine Kentniss von der Verkersunsicherheit des Fzg.
Diese Tatsache darf ihm nicht als Nachteil ausgelegt werden, da beide Fahrten nichts miteinander zu tun haben.

Sachverhalt A) Am 21.05.14 war die besagte Probefahrt wo Mängelkarte bekommen da Verkerssicherheit durch Polizei angezweifelt wurde.(Ok, zulässig)
Sachverhalt B) Am 22.05.14 ganz normal zur einer Abbahme beim Tüv gefahren und hat sie leider nicht bestanden und dann ist er wieder ganz brav auf seinen Hof gefahren und hat das Auto seither nicht mehr im öfftl. Strassenverkehr bewegt. :) - bis jetzt zum gültigen Abnahmetermin mit GA. :)

Das Auto ist verkehrssicher bzw. alles eintragbar und hatte ein KzK.
Ich habe es schließlich seit 2011 und nichts, außer den Bremsen geändert (die der Polizist merkwürdigerweise garnicht mit bemängelt hat, obwohl ebenfalls keine ABE dabei).
Ich hatte eben einfach die ABE´s nicht dabei. Ich weiß ja, dass ich alles eingetragen bekomme. Und über die Front-/Heck-/ Seitenspoiler Geschichte muss ich jetzt noch lachen.
Und da ich wusste, dass es verkehrssicher ist (oh wait... der Polizist meinte ja, dass der Heckspoiler das Fahrverhalten drastisch verändert. :D ), sollte mir da auch nichts nachkommen.
wie gesagt der hatte halt aus irgendwelchen Gründen wohl. "Zweifel". Wahrscheinlich dachte er sich, da ist verdammt viel nicht eingetragen o. keine ABEs dabei. Zweifel an Verkehrsicherheit seiner Meining nach gegeben. - >kann er so sehen -> Mängelkarte, (er ist ja auch kein SV und kann deshalb das nicht feststellen, deshalb die Karte . Theoretisch er hätte auch "stillegen" können (erstmal), wenn er dir eine reinwürgen wollte.

....§31 Abs. 2 STVZO; §16 FZV sind trotzdem auf jeden Fall zusammen zu sehen u. stehen gleichberechtig nebeinander

Grüße
Zuletzt geändert von qui am Di 10.06.14 02:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von KimiVF » Di 10.06.14 01:47

Ach.. JETZT habe ich Sunny verstanden. Hatte erst bestehende Gutachten, anstatt bestandene gelesen... :floet: Jetzt macht es auch Sinn.

Kontrolle war um 1 Uhr morgens, also auch schon am 22.
War am nächsten Tag auch gleich auf der Wache gewesen und hab dort mein Vorzeigetermin auf 4 Wochen verlängert.
Ich werd heute erstmal bei TÜV nochmal anrufen, ich denke ich lasse mein Auto direkt dort auch fertig machen, wenns nicht zu teuer wird. Dann ist das Thema endlich durch. :)
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von qui » Di 10.06.14 01:53

???
@Kimi
Da steht doch 21.05.2014 um 1:01 Uhr?

und Tüv war am 22.05.14. oder hab ich was überlesen?
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von KimiVF » Di 10.06.14 02:12

Hmm.. Dann müsste das ein Fehler von denen sein. Ich bin mir eigentlich sicher am nächsten Mittag beim TÜV gewesen zu sein. :D
Aber wenns mir helfen sollte, dann soll es so sein.
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von qui » Di 10.06.14 02:26

lt. deinem geposteten Tüv GA wars am 22.05.14. Deshalb ja auch mein Post mit den 2 verschiedenen SV's das dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf, da es sich um 2 komplett unterschiedliche "vergehen" handelt.

Ok wenns natürlich nicht so war ist das natürlich alles hinfällig.^^ Die Anhörung ist ja nur ein Angebot auf das du eingehen kannst. Später im Bußgeldbescheid muss es dann richtig drinnstehen. Dann beantrage nur die Fristverlängerung und mach das GA/Getüve bis dahin fertig und dann weist du denen nach, dass die Mängelkarte und das Owig nicht haltbar sind.^^
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von KimiVF » Mi 11.06.14 02:05

Hab nochmal nachgeguckt. Stimmt alles so mit den Daten.

Ich hole mir heute nochmal Kurzzeitkennzeichen (mittlerweile das dritte mal) und mache mein Auto in der Werkstatt fertig, soweit ich es selber mit meinem Vater machen kann.
In der Werkstatt, wo ich letztens beim TÜV war würde mich alles zusammen inkl. AU ca. 350€ kosten. Finde ich jetzt nicht soo teuer, aber leider ginge das erst nächste Woche. Und ich brauche das Auto schon dieses Wochenende. Außerdem muss ich schnellstens das gültige Gutachten der Polizei vorzeigen.
Damit bin ich aber jetzt auch in einer Zwickmühle, bzw. gehe da ein kleines Risiko ein. Schaffe ich es nicht, privat mein Auto TÜV gerecht zu machen, brauche ich noch diese Woche dringend eine Werkstatt zur hinterhand, da die Kennzeichen am Sonntag auslaufen würden. Ich könnte zwar nächste Woche einen sicheren Termin bekommen, habe dann aber keine Kennzeichen mehr. Ich hoffe die Zulassungsstelle macht das heute noch ein letztes mal mit, da es die 3. in Folge wären. Ich nehme vorsichtshalber mein TÜV Gutachten mit.
Ansonsten hätte ich die KzK auf nächste Woche verschoben, um damit zur Nordschleife fahren zu können, was mein eigentlicher Hauptgrund war, es schnell fertig zu bekommen.

btw: S16Freak du musst mir noch verraten wann und wo du bist! :)
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Re: Vom 306 1.9 D zum S16

Beitrag von S16Freak » Mi 11.06.14 08:57

Also zum 24h würde ich nicht mit kzk hin fahren, is ja dann keine einstellungsfahrt oder ähnliches. Und wieso sollte die Zulassungsstelle sich beschweren das du wieder kzk hollst? Die kannst so oft holen wie du willst.

Wir fahren am Mittwoch morgen los, campen tun wir adenauer forst ziemlich am Ende Richtung metzgesfeld. Tust du breidscheid zelten?

Grüße

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