Service
anonymaj hat geschrieben:Der Vorbesitzer hat andere Felgen draufmontiert, die nicht eingetragen sind. Warum auch immer...
für vorn, ja. aber hinten sind ja keine anderen federn drin, da wird ja nur die höhe per drehstabverstellung angepasst. ich hab so das gefühl, der prüfer kennt sich mit den autos überhaupt ned aus... wie hat er denn fstgestellt, dass die blinkerbirnchen sich auflösen????anonymaj hat geschrieben:Dann waren das wohl die Federn, die nicht eingetragen sind. Ich muss genauer nachschauen. Habe ganz viele Papiere von Vorbesitzern. Teilegutachten, etc. liegen auch bei.
anonymaj hat geschrieben:Der hat mir das kurz und knapp erklärt und mich nach Eintragungen und ABE gefragt. ABE habe ich vorliegen. Eine Eintragung befindet sich im alten Kfz-Brief, im neuen nicht. Ich habe das Auto selbst vor zwei Jahren mit neuem TÜV gekauft.
Er hat die weiße Farbe der Blinker bemängelt und ich sagte:"Ich weiß, habe das letzte Mal schon gesehen, dass sich die Farbschicht der Lampen ablöst." Kostet ja nur paar Euro.
Edit: Man könnte einiges auch selbst machen, zum Beispiel eben Lämpchen wechseln. Im TÜV-Bericht hat er angegeben, dass das Auto in die nächste Werkstatt gefahren werden sollte. Wenn das Traggelenk dann dort instandgesetzt wurde, kann man problemlos bis zur nächsten Wiedervorführung fahren.