Hallo zusammen,
Danke schon mal für eure Tipps und Einschätzungen.
Also als Tipp vom Anwalt: Man sollte immer bevor man hierzu eine Aussage macht, die Akteneinsicht beantragen. Hierzu muss man allerdings zwangläufig einen Anwalt dazu nehmen. Dazu kommt das es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswiedrichkeit, sondern um eine Straftat handelt. Egal ob der Beschimpfte ein Beamter oder eine Privatperson ist. Je nach Anschuldigung kann die Strafe zwischen Fürherscheinenzug und Geldstrafe variieren. Und Achtung ! Selbt wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann hierbei nicht darauf zurückgreifen da es sich um ein vorsätzliches Vergehen handelt.
Also am MIttwoch wird vom Anwalt eine Vollmacht unterschrieben und ersteinmal Akteneinsicht beantragt. Dann stellt sich auch heraus was hierbei wirklich zur Last gelegt wird. Das mit dem entschuldigen ist nicht so einfach. Wenn sie das vorher schon versucht, wird Ihr die gesammte Anschuldigung ohne Verhandlung überlassen, und alles was der Beamte vorwirft trifft ein. Aber hierbei bin ich mir sicher, das auch Er im gefächt die ein oder andere Sache überdramatisiert.
PS: @Horst B.
so ging es mir auch. Sie war natürlich etwas geschockt als der Beamte gleich Anzeige gegen Sie erhoben hat, daher viel Ihr vieles bei der Rekonstruktion des Vofalles etwas schwer
.
Ich bin gespannt und nehme die Sache echt heftig ernst. Das kann bis zu 4000 € und Führerscheinenzug bis zu 5 Monaten gehen. HEFTIG !! Also wenn ich daran denke wie oft ich schon ausgetickt bin im Strassenverkehr
. Ich werde mir in Zukunft gut überlegen was und wie !!
Vielen Dank erstmal an euch. Ich werde mich aber noch mal melden wenn die Anschuldigungen da sind. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen wie die Sache ausgeht.
Viele Grüsse
break.