Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Leide
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Beitrag
von Leide » Mi 12.01.11 14:08
Wenn laut AGB des Verkäufers der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zu Stande kommen soll, dann liegt in der Zusendung einer falschen Ware keine Annahme deines Bestell-Kaufvertrags-Angebotes, da die beiden Willenserklärungen nicht deckungsgleich sind.
In einem solchen Fall liegt gerade kein Sachmangel vor.
Somit ist hier wohl kein Kaufvertrag entstanden und du hast einen Anspruch auf dein Geld.
Wenn man es auf die Spitze treiben würde könnte man jedoch auch, trotz abweichender AGB des Verkäufers schon zu einem früheren Zeitpunkt einen Kaufvertrag annehmen, der dir den Anspruch auf Übereignung der gewünschten Stoßstange bzw Schadensersatz (Schaden ist dabei die Differenz zum Preis den die Stoßstange regulär kostet).
Das kommt aber darauf wie genau der Schriftverkehr zwischen Dir und dem Verkäufer nach der Bestellung war.
Wenn er dir zB eine Zahlungsaufforderung o.Ä. gesandt hat muss ja selbst er von einem Kaufvertrag schon spätestens bei Absendung dieser Aufforderung ausgegangen sein.
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Mr. Mitchell
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von Mr. Mitchell » Mi 12.01.11 14:47
das du dein Geld wieder erstattet bekommst ist wohl selbstredend. Wenn nicht kannst du das natürlich auch einklagen.
Du kannst auch versuchen die Erfüllung also die Lieferung der Ware einzuklagen aber wird da draus nichts werden ausser Kosten für dich oder deine Rechtschutzversicherung, und einen Richter der sich besser um andere Dinge kümmern würde.
Ist eben blöd gelaufen. Ich bekomm auch häufiger Posten rein und höhere Mengen zugesagt als dann letztendlich kommen. Für beide Seiten ärderlich da man einen potentiellen Kunden verärgert und in den meisten Fällen dann auch verloren hat.
Grundsätzlich kann ich aber dennoch als Verkäufer ebenso von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen. Es sein denn es steht nicht in meinen AGBs aber jeder halbwegs intelligente Gewerbetreibende lässt sich das von seinem Anwalt/Notar aufsetzten
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Leide
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Beitrag
von Leide » Mi 12.01.11 16:07
das Ganze hier ist wie Stochern im Nebel, nichts konkretes weiß man hier ja nicht.
Entweder ist der Vertrag vor der Lieferung entstanden, dann hast du ein Recht auf die Stoßstange oder Schadensersatz. Die Lieferung der falschen Stoßstange ist dann ein Sachmangel. Ein Rücktritt des Verkäufers selbst aus AGB scheidet aus, da ein Rücktrittsrecht des Verkäufers wegen Sachmangel unwirksam wäre.
Oder aber der Vertrag sollte mit Lieferung zu Stande kommen, dann gabs keinen Vertrag und du musst das Geld zurückbekommen.
Entweder oder ist jedoch letztlich wohl egal, du wirst wohl nicht wegen 150€ jemanden verklagen wollen, spar dir die Nerven, auch wenn du evtl Recht hättest.
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Fireguy
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Beitrag
von Fireguy » Mi 12.01.11 19:36
Hi Leute !
Is ja gut jetzt !
Ich habe mich mit dem Tuner geeinigt und wir sind einvernehmlich zu einem Ergebniss gekommen ! Die Personen haben sich nochmals entschuldigt und ich werde es darauf beruhen lassen.
Nun ja , schade ist es zwar trotzdem aber ich will es ja nun auch nicht auf die Spitze treiben, mir ging es halt nur darum sich nicht alles gefallen lassen zu müssen!
So nun: Closed !
MfG Fireguy
Reden ist schweigen, und Silber ist Gold
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Leide
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von Leide » Mi 12.01.11 21:29
Na dann ist ja alles in Butter. Solche Lösungen sind doch die Besten!
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Mr. Mitchell
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von Mr. Mitchell » Di 18.01.11 08:40
also ich war die Woche bei meinem Anwalt und habe Ihn auch mal hierrauf angesprochen. War für mich sehr interessant da ich auch gewerblich online verkaufe.
Rechtlich ist es wohl so dass sofort nach drücken des Sofortkauf Buttons oder des Gebot bestätigen Buttons (bei Auktionen muss man ja warten ob man den Zuschlag erhält) ein Kaufvertrag zustande kommt.
Dieser Bedarf keiner sep. AUftragsbestätigung.
Grundsätzlich kann der Verkäufer wie oben von nem Kollegen erwähnt nicht zurück treten. Wenn er etwas verkauft was er nicht hat dann hat er Pech. Wenn er es z.B plausibel erklären kann und den Käufer binnen kürzester Zeit um eine Stornierung bietet ist er trotzdem auf den guten Willen des Käufers angewiesen. Im Falle eines Rechtsstreites müsste er es ansonsten sehr plausibel belegen können.
Beschreibungen wie wird auch wo anders angeboten, Änderungen, Irrtümer und zwischenverkauf vorbehalten sind absolut unhaltbar und können sofort kostenpflichtig abgemahnt werden.
Wenn du nun z.B dieses Teil für einen Unfallersatz brauchen würdest müsste er zum Kaufpreis liefern egal was es Ihn letztendlich kosten würde.