phil_205 hat geschrieben:Nabend,
ich sags zum letzten mal, Du hast eine Leistung beauftragt, diese Leistung wurde nicht bzw. mangelhaft erbracht. Du bist definitiv im Recht! Da geht nix dran vorbei. Ziehe einen Gutachter und ggf. einen anderen Anwalt hinzu. Auch wenn es "nur" 120€ waren finde ich den entstandenen Schaden so hoch.... jedes mal wenn ich den Thread hier öffne wird mir schlecht bzw. könnte ich heulen.
Das ist unzumutbar! Jeder Gutachter wird da auf deiner Seite sein! Ich glaub einfach nicht wie dein Anwalt sich in dem Fall querstellen kann. Scheint echt so als hätte er angst zu verlieren.
Bist du Rechtsschutzversichert? Wenn ja, Feuer frei!
auch meine meinung - genau! es geht ja nicht darum, dass die freigänighliet gegebn ist, sondern um die unfachmännische durchführung. den schaden zu beheben kostet weitaus mehr als die rehnungssumme - das ist aber dem sein problem. kundenunsch ist gut und schön, aber du bist laie, er fachmann. und dass es so nicht gehen kann muss ihm klar sein. ob er das bei nem 150.000 euro porsche auch so gemacht hätte???
auf jeden fall zur innung, danach zum rechtsanwalt - aber zu nem anderen:-)
pfusch ist pfusch, egal was auf dem auftrag steht. im übrigen sollte der ne betriebshaftpflicht haben, also muss er es ned mal selbst bezahlen. hat er die ned, gehört es ihm ned anders:-)
auf dem auftrag für nen ölwechsel steht auch bloss ölwechsel. dazu gehört aber, dass er auch ne neue dichtung verbaut. saut dir deswegen das öl weg und du stehst mit nem motorschaden und ner feuerwehrrechnung da kann er sich auch ned drauf rausreden, dass das ned im auftrag steht...
gruss
obelix