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Nee nee, der Namen "Standlicht" sagt schon viel über die Funktion gemäß Strassenverkehrsordnung aus. Damit alleine darf man selbstverständlich nicht fahren.stressfcktor hat geschrieben:fährst halt mit standlicht rum. ist ja erlaubt .
Moin,stressfcktor hat geschrieben:also mich haben se damit noch nicht angehalten. wobei ich mir da dann schon denke das das doch alles nicht mehr zusammenpasst. tagfahrlicht soll helfen damit man besser erkannt wird. warum kann man dann nicht einfach das standlicht einschalten ? weil es wahrscheinlich zu dunkel ist. naja egal . aber sein wir mal ehrlich , die polizei blickt doch langsam selber nicht mehr durch was erlaubt ist und was nicht . ich frag mich z.b. warum diese LED bänder nicht erlaubt sind ? solln sie halt ein e prüfzeichen drauf machen und man muss die bänder halt mit dem TFL modul verkaufen. die meisten automobilhersteller machen doch auch was sie wollen und bekommen dies vom TÜV abgesegnet. mich wundert es ja schon das die TFL´s mit dimmfunktion erlaubt sind.