Scheinwerferreinigungsanlage

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
ST-ME406
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Re: Scheinwerferreinigungsanlage

Beitrag von ST-ME406 » Mo 15.03.10 11:08

ok dann habe ich nichts gesagt ich dachte es wäre anders habe aber auch nicht soviel ahnung davon
mfg

Aron
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Re: Scheinwerferreinigungsanlage

Beitrag von Aron » Mo 15.03.10 11:58

Hollywood hat geschrieben:Händlergewährleistung ist der Händler nur dann in der Pflicht wenn es um Schäden geht die zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden waren.
Was wiederrum die ersten 6 Monate recht einfach ist, da der Händler bei einer defekten Pumpe sicherlich nicht nachweisen kann das eine Vorschädigung schon beim Kauf vorhanden war, also nochmal, hat er das Fahrzeug vor weniger als 6 Monaten gekauft kann der Händler sich nicht rausreden und muss das Bauteil ersetzen.

Hollywood
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Re: Scheinwerferreinigungsanlage

Beitrag von Hollywood » Mo 15.03.10 13:51

Aron hat geschrieben:
Hollywood hat geschrieben:Händlergewährleistung ist der Händler nur dann in der Pflicht wenn es um Schäden geht die zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden waren.
Was wiederrum die ersten 6 Monate recht einfach ist, da der Händler bei einer defekten Pumpe sicherlich nicht nachweisen kann das eine Vorschädigung schon beim Kauf vorhanden war, also nochmal, hat er das Fahrzeug vor weniger als 6 Monaten gekauft kann der Händler sich nicht rausreden und muss das Bauteil ersetzen.
Hallo Aron

na ganz so einfach ist das nicht. Die Beweispflich darüber ob der Schaden schon vorhanden war trägt nämlich der Käufer. Das dürfte in aller Regel ziemlich schwer fallen. Ob das solche Sachen wie Pumpen die ja alleine schon wegen der mechanik auch einem gewissen Verschleiss unterliegen drunter fallen halte ich persönlich für fraglich.

Ach so und was hats denn mit den 6 Monaten auf sich ? Meines Wissens nach gilt die Gewährleistung eines Händlers mind. 12 Monate von Gesetzes wegen?

lg

Olli aus Siegen
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ST-ME406
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Re: Scheinwerferreinigungsanlage

Beitrag von ST-ME406 » Mo 15.03.10 15:57

ich meine mal hier gelesen zu haben das
wenn es in den erstn 6 monaten passiert ist muss der Verkäufer es beweisen und in den zweiten 6 monaten muss der käufer es beweisen
kann mich aber auch irren aber ich denke das meinte Aron auch

Hollywood
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Re: Scheinwerferreinigungsanlage

Beitrag von Hollywood » Mo 15.03.10 16:09

Hallo nochmal

ok habe mal gegoogelt und folgendes gefunden. Infolgedessen nehme ich alle meine Aussagen zur Händlergewährleistung zurück. :D

Aron hat vollkommen Recht *Zitat*

Bei einem Gebrauchtwagen liegt ein Mangel nicht vor, wenn der Fehler in Hinblick auf Alter und Kilometerstand normalem Verschleiß entspricht.
Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag. Tritt der Mangel im Zeitraum von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird jedoch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr). :daumenhoch:


lg

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Re: Scheinwerferreinigungsanlage

Beitrag von XenonShock » Sa 11.08.12 22:48

Weis jemand ob des die Düsen abdeckungen Einzeln gibt und was die Kosten ?
ALLES MUSS RAUS! brauch Platz wer was an teilen brauch
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