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Mein Tip, gib es zu und geh zur Nachschulung ... verdient hast du es ... Sorry meine Meinung!losername hat geschrieben:Guten Tag,
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wurde bei erlaubten 120kmh mit über 180kmh geblitzt.
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ich bin noch in der Probezeit.
Der Bescheid wird nicht ohne Bild kommen!!losername hat geschrieben:also nicht empfehlenswert das anzugeben?
wie ist es wenn der bescheid ohne bild kommt, soll ich dann eines anfordern, oder einfach zeit schinden, in der hoffnung, dass es verjährt, hab da folgenden text gefunden:
"Zunächst werden seitens der behörde ermittlungen gegen den fahrer eingeleitet. dieser bekommt einen anhörungsbogen, den er nicht zurückschicken muß. das sollte er auch nicht tun. meist ergeht dann gegen den halter ein bußgeldbescheid. jedenfalls dann, wenn nicht offensichtlich jemand anderes gefahren ist. ist der bußgeldbescheid gegen den halter da, dann innerhalb zwei wochen einspruch einlegen. im einspruchsverfahren kommt es dann meist zu einer hauptverhandlung beim amtsgericht (owi-richter), in der der halter dann sagt, er wäre nicht gefahren. das läßt sich ja im zweifel auch belegen. er bekommt den freispruch. fertig für den halter. da er gegenüber der fahrerin (ehefrau) ein zeugnisverweigerungsrecht hat, muß er nun auch nicht angeben, daß sie gefahren ist. in der regel ist dann die dreimonatige frist, in der gegen den tatsächlichen fahrer ermittlungen eingeleitet sein müssen verstrichen. dann seid ihr mit einem blauen auge davon gekommen. es kann maximal dazu kommen, daß der halter beauflagt wird, zukünftig ein fahrtenbuch zu führen, welches den tatsächlichen fahrer ausweisen muß. tut es das nicht, so fängt der halter das bußgeld (zukünftig). dumm ist es nur, wenn ein schlauer beamter erkennt, daß der halter ein mann und die fahrerin eine frau ist. noch dümmer ist es, wenn er dann schlußfolgert, es könnte sich bei der fahrerin um die ehefrau handeln. vermerkt er das dann auch noch in der akte, so sind die ermittlungen gegen die fahrerin eingeleitet und die frist von drei monaten ab begehung der ordnungswidrigkeit noch nicht abgelaufen, dann nützt das ganze spielchen von oben nix. dann haben die (fast) alle zeit der welt, einen bescheid gegen die fahrerin zu erlassen... der hier beschriebene weg ist legal, da der ehemann seine frau nicht belasten muß. wichtig ist, daß er sich bis zur hauptverhandlung nicht dazu äußert, wer gefahren ist oder gar einen gänzlich anderen fahrer benennt. sowas macht man nicht..."