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korrekt...solange er nicht versucht, sich als privatverkäufer oder verkauf im auftrag etc. durchzumogeln, ist die klausel über den ausschluss der sachmängelhaftung nichtig.tinchen007 hat geschrieben:Also im Kaufvertrag steht " Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "
Ich habe gerade mal etwas gegooglet.... So wie ich das verstanden habe ist das nur wirksam wenn es zwischen zwei Privatpersnen zum Autokauf kommt.
Da ich aber den Wagen beim Händler kauf, muß er die Gewärleistung trotzdem geben.
Habe ich das wohl richtig verstanden??
Der Wagen ist im Topzustand!lion-sash hat geschrieben:die 2000€ sind eigentlich nur im topzustand gerechtfertigt,es wird ja mit der genannten leistung auch nur ein basismodell sein,also nix ausstattung. und halbes jahr gewährleistung ist bei gebrauchten vom händler meine ich seit 2 jahren pflicht.gibt er die net,entweder preis runter oder den kaufvertrag so net unterschreiben. obwohl diese verträge wohl im ernstfall auch anfechtbar sind durch anwalt.
aber wegen des autos,hab kurze zeit auch ma nen 106 gefahren,sind gute,ehrliche autos,aber mit den kleinen motoren net unbedingt kampfbereit,also eher gediegener fahrstil.