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Das Thema hatten wir schon öfter hier.Peugeot 306 xs hat geschrieben:Wenn sich hinterher rausstellt, dass an dem Auto etwas nicht eingetragen war, erlischt damit die Betriebserlaubniss und somit bezahlt keine Versicherung mehr.
Heißt im Klartext: Man muss den entstandenen Schaden, der ohne Probleme 5 Mio. € betragen kann, aus eigenner Tasche bezahlen.
Gruß Patrick
Wenn man grob fahrlässig handelt auf jeden Fall. Die Versicherung ist ja nicht verantwortlich. Wenn solche Dinge auch noch von den Versicherungen bezahlt werden müssten, dann würde jeder das doppelte an Beitrag bezahlen.Coopex hat geschrieben:Das Thema hatten wir schon öfter hier.Peugeot 306 xs hat geschrieben:Wenn sich hinterher rausstellt, dass an dem Auto etwas nicht eingetragen war, erlischt damit die Betriebserlaubniss und somit bezahlt keine Versicherung mehr.
Heißt im Klartext: Man muss den entstandenen Schaden, der ohne Probleme 5 Mio. € betragen kann, aus eigenner Tasche bezahlen.
Gruß Patrick
Das Gerücht hält sich hartnäckig.
Die Kurzform ist: So einfach ist es heutezutage auch nicht mehr für eine Versicherung, sich leistungsfrei zu halten ... höchstens dann wenn eine Kausalität zwischen Tuning und Folge hergestellt werden kann.
Selbst wenn jemand seine Bremsen passend flext, die nicht mehr bremsen und dann der Öltanker 5 Mio. Schaden verursacht kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Versicherung eine Privatperson für einen solchen Betrag regreßflichtig machen kann?!
Wie auch immer ...
de Maggus
doch..kann sieCoopex hat geschrieben: Selbst wenn jemand seine Bremsen passend flext, die nicht mehr bremsen und dann der Öltanker 5 Mio. Schaden verursacht kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Versicherung eine Privatperson für einen solchen Betrag regreßflichtig machen kann?!
der vielbeschworene causalzusammenhang...InformatiX hat geschrieben:doch..kann sie :lach:Coopex hat geschrieben: Selbst wenn jemand seine Bremsen passend flext, die nicht mehr bremsen und dann der Öltanker 5 Mio. Schaden verursacht kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Versicherung eine Privatperson für einen solchen Betrag regreßflichtig machen kann?!
allerdings muss dir ein zusammenhang zw. unsachgemäßer veränderung am fahrzeug und dem unfall nachgewiesen werden.....sprich: es muss bewiesen werden, daß der unfall mit einem fzg im ordnungsgemäßen zustand vermeidbar gewesen wäre...
grüße
steffen
Ja, klar.RFFS hat geschrieben:Jetzt frag ich mich warum ich dann angehalten werd wenn ich dann während der kontrolle son vollprollo mit nem tiefergelegten, übelst breitbereiften, extrem lauten golf4er an denen vorbei zieht und der bestimmt nix eingetragen hatt.? die haben sich umgesehen das auto auch gesehen nix gesagt und weiter kontrolliert.
Gruss
RFFS
Deswegen bieten einige Versicherungen auch einen, wie mein Makler immer sagt, "Schicki-Micki-Tarif" an, wo ein Verzicht bei grober Fahrlässigkeit dabei ist. Der Mehrbeitrag ist meist so gering, dass sich der Aufpreis lohnt. Grobe Fahrlässigkeit ist schnell mal erreicht. Den Versicherungen wurde das aber in letzter Zeit wohl auch erschwert, sich mit sowas "rauszureden".Markus@ hat geschrieben:Anders sieht es bei der Kasko. Die kann (uncht macht es üblicherweise auch) bei einer grobfahrlässigen Sache das Geld verweigern.
RFFS hat geschrieben:Jetzt frag ich mich warum ich dann angehalten werd wenn ich dann während der kontrolle son vollprollo mit nem tiefergelegten, übelst breitbereiften, extrem lauten golf4er an denen vorbei zieht und der bestimmt nix eingetragen hatt.?