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Hallo,Fadabinho hat geschrieben:obwohl es noch pug teile sind
Absolut richtig. Nochmal: Garantie ist freiwillig, häufig werden beim Gebrauchten zb. die CarGarantie (gegen Gebühr) angeboten. Wozu der Verkäufer verpflichtet ist, ist die gesetzliche Gewährleistung. Diese besagt aber nur, dass das Auto bei Übergabe ok ist. Dann kommt die Beweislastpflicht dazu. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dir nachweisen, dass der Fehler erst später gekommen ist und nicht schon bei der Übergabe da war.Danach ist es genau anders rum und man spricht dementsprechend von der Beweislastumkehr!Holle hat geschrieben:warum sollte man beim kauf vom händler automatisch garantie haben ???
auf jeden fall aber hat man ein jahr gewährleistung...was etwas völlig anderes ist.