Da heissts aber nochmal aufpassen... Denn Kirchdorf am Inn liegt in Oberösterreich und die einzelnen Bundesländer bei uns haben zum Teil anderslautende Bestimmungen. Gut, das wird sich jetzt nicht auf die E-Kennzeichnung beziehen.
Das prominenteste Beispiel ist aber die Eintragung einer Tieferlegung. Während die in Salzburg lediglich von der Landesregierung geprüft wird, muss man in OÖ brav zum Ziviltechniker, dort ein Gutachten über den korrekten Einbau erstellen lassen und darf erst dann zur Landesregierung, die nur noch ihren Stempel drauf schmeissen. Kein Problem? Stimmt, wer 400 Euro für den Ziviltechniker und 1-2 Wochen Zeit hat um nen Termin zu bekommen, hat damit sicherlich kein Problem
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
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4021 Linz
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