Moins zusammen,
letztens sind einige Änderungen der Mietrechts durch die Presse gegangen. Wer hat das genauer verfolgt und kann mir helfen?
Seit knappen 2 Monaten wohne ich in einer Mietwohnung, bedingt durch anstehende berufliche Veränderungen muß ich aber nochmals meinen Wohnort wechseln.
Im Vertrag stehen 3 Monate Kündigungsfrist - die sind wohl "unantastbar" ?
Wie schaut das mit den Malerarbeiten beim Auszug aus?
In den 2 Monaten hab wurden max. 12 Löcher für Lampen gebohrt. Muß ich nach der neuen Gesetzgebung die Bude neu streichen, oder nur die Löcher "unkenntlich" machen?
Die Wohnung war angeblich neu gestrichen bei der Übergabe, in letzter Zeit zweifel ich jedoch sehr an der Aussage.
Weiß einer von Euch zu den 2 Punkten weiter?
THX & Greetings Marc
Service