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gute idee. kostet zwar was, aber dann hast du auch eine gute grundlage für die preisverhandlungen.lost_Angel hat geschrieben:hört sich doch alles in allem ganz gut an.
doch wegen dem "unfaller" solltest du ne probefahrt von ner halben stunde min vereinbaren und fährst dann mal auf direktem weg zum nächsten tüv und lässt den checken. dann weißt du auch was sache ist
Das dachte ich auch, dann ist man echt auf der sicheren Seite.lost_Angel hat geschrieben:hört sich doch alles in allem ganz gut an.
doch wegen dem "unfaller" solltest du ne probefahrt von ner halben stunde min vereinbaren und fährst dann mal auf direktem weg zum nächsten tüv und lässt den checken. dann weißt du auch was sache ist
wenn das bei euch auch so ist, würd ich den wagen prüfen lassen und wenn alles i.o. ist sofort den preis drücken (wegen der schlechten lackierung)Unfallwagen
Als Unfallwagen gilt hingegen klar ein Auto, dessen primär tragende Struktur infolge eines Unfalls geschwächt oder beschädigt worden ist. Vereinfacht gesagt gehört laut Christoph Flückiger alles Blech zwischen den Achsen – mit Ausnahme von verkleidenden Aussenhäuten und Klappen – zur primär tragenden Konstruktion eines Autos. Also die Fahrgastzelle mit A-, B- und C-Säulen, Längs- und Querträger sowie Fahrwerksaufnahme und Federbeindome.
Definition Unfallwagen: Sind primär tragende Teile eines Autos bei einem Unfall beschädigt worden, gilt das Auto auch nach professionell und erfolgreich abgeschlossener Reparatur als Unfallwagen und muss bei einem späteren Verkauf oder Eintausch auch als solcher deklariert werden; selbst wenn der Wagen technisch und optisch einem unbeschädigten gleichgestellt ist. Zu dieser Thematik existiert übrigens ein wegweisender Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 1970, der prinzipiell noch heute Gültigkeit hat (BGE 96 IV 145 S. 148).
Die einzige Garantie, die im Zusammenhang mit dem Wort «Unfall» gegeben werden kann und beim Occasionenkauf auch verlangt werden sollte, darf also höchstens heissen «garantiert kein Unfallwagen».