Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Frank309
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von Frank309 » Do 11.01.07 18:46

Macht ihr das Abblendlicht auch aus wenn ihr durch den Nebel fahrt oder lasst ihr das neben den Nebelscheinwerfern noch an?

Aron
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von Aron » Do 11.01.07 18:53

Frank309 hat geschrieben:Macht ihr das Abblendlicht auch aus wenn ihr durch den Nebel fahrt oder lasst ihr das neben den Nebelscheinwerfern noch an?
Ich für meine Person hatte am 306, 206 und 307 das Problem das Die Eigenblendung eben größer war, nur Abblendlicht--> scheiß Sicht --> nur Standlicht und Nebelscheinwerfer noch schlechter, beides zusammen auch nicht der Bringer, also aus bei Nebel. Die Abblendlichter hatten die beste Ausleuchtung von der Straße und die geringste Eigenblendung.

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Frank309
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von Frank309 » Do 11.01.07 18:58

Hmm... kann ich so nicht bestätigen..........

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Peugeot106xsi
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von Peugeot106xsi » Do 11.01.07 19:03

laut stvzo darfst due die nebels mit standlicht als abblendlicht benutzen, d.h. du darfst die im dunkeln ohne abb fahren wenn du standlicht anhast.

wer mir nicht glaubt den kopiere ich ne seite aus nen kfz-lehrbuch, hab mich extra deswegen mal schlau gemacht.

ich fahre aber aus sicherheits (und optischen gründen) immer mit abb und nebels.

was micht nervt das andauerend von idioten lichthupe gemacht wird obwohl sie nicht geblendet werden können, da die scheinwerfer eigentlich kürzer als abb leuchten sollen, bzw untern nebel her leuchten.

freaky206
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von freaky206 » Do 11.01.07 19:12

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

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Peugeot106xsi
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von Peugeot106xsi » Do 11.01.07 19:27

freaky206 hat geschrieben:(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
das ist genau was ich sagen wollte, du bist ein echter mann :-)

freaky206
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von freaky206 » Do 11.01.07 19:37

Peugeot106xsi hat geschrieben:laut stvzo darfst due die nebels mit standlicht als abblendlicht benutzen, d.h. du darfst die im dunkeln ohne abb fahren wenn du standlicht anhast.

wer mir nicht glaubt den kopiere ich ne seite aus nen kfz-lehrbuch, hab mich extra deswegen mal schlau gemacht.

ich fahre aber aus sicherheits (und optischen gründen) immer mit abb und nebels.

was micht nervt das andauerend von idioten lichthupe gemacht wird obwohl sie nicht geblendet werden können, da die scheinwerfer eigentlich kürzer als abb leuchten sollen, bzw untern nebel her leuchten.
Sorry, aber so ein geistiger Dünnsch...

"d.h. du darfst die im dunkeln ohne abb fahren wenn du standlicht anhast" --> darf man nicht ende aus

"wer mir nicht glaubt den kopiere ich ne seite aus nen kfz-lehrbuch, hab mich extra deswegen mal schlau gemacht." --> nur weil's in nem Buch steht, ist alles, was in der StVZO steht also falsch

"ich fahre aber aus sicherheits (und optischen gründen) immer mit abb und nebels." --> zähl mir mal bitte die Sicherheitsgründe auf!

"was micht nervt das andauerend von idioten lichthupe gemacht wird obwohl sie nicht geblendet werden können, da die scheinwerfer eigentlich kürzer als abb leuchten sollen, bzw untern nebel her leuchten." --> du bist wohl hier der Idiot. NSW leuchten natürlich kürzer, aber schonmal überlegt das diese tiefer sitzen?

LOL

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Peugeot106xsi
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von Peugeot106xsi » Do 11.01.07 21:08

laut tabellenbuch kraftfahrzeugtechnik s. 427:

-höhe maximal abblendlicht scheinwerfer
-wenn a-max kleiner 400 mm von fahrzeugaußenkante dürfen nebelscheinwerfer nur mit abblendlicht leuchten
-statt des abblendlichts dürfen nebelscheinwerfer zusammen mit den begrenzungleuchten benutzt werden


ist der abstand über 400mm beim 106er????

nein


dann bist du wohl der idiot

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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von gr4vy » Do 11.01.07 21:18

Peugeot106xsi hat geschrieben:dann bist du wohl der idiot
Willkommen im Forum, ich muss echt sagen, ein guter Einstand im Forum, gleich mit so qualifizierten Beiträgen um sich zu schmeißen..
wenn a-max kleiner 400 mm von fahrzeugaußenkante dürfen nebelscheinwerfer nur mit abblendlicht leuchten
Hm also ich weiss ja nicht, was mit a-max gemeint ist, vllt der Abstand von Fahrzeugaußenkante zum Nebelscheinwerfer?
Wenn ja, dann darf demzufolge kein mir bekanntes Fahrzeug die NSWs ohne Abblendlicht an haben..
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Re: Nebelscheinwerfer an Stelle vom Abblendlicht

Beitrag von Peugeot106xsi » Do 11.01.07 21:40

sorry aber wenn ich als idiot im ersten beitrag betitelt werde dann werde ich ziemlich sauer. ja genau das ich mit 400mm gemeint.

also meine nebels sind höchsten 150mm, und das ist kein peugeot.

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