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Sorry, daß ist so nicht richtigSchranzi hat geschrieben:"grundsätzlich eintragungspflichtig" ist ja mal Quatsch, gewollt oder Unwissenheit?
QuelleDas wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
gobo206 hat geschrieben:Sorry, daß ist so nicht richtigSchranzi hat geschrieben:"grundsätzlich eintragungspflichtig" ist ja mal Quatsch, gewollt oder Unwissenheit?
Alle Rad/Reifenkombinationen welche nicht in der Zulassung bzw in der BE des Fahrzeugs ab Werk stehen sind abnahmepflichtig mittels Teilegutachten!
Eine ABE ist nur dann gültig, wenn diese vorliegt und sich ZBsp die ET einer schon im Schein stehenden Serienfelge leicht abweicht!
QuelleDas wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
http://www.komplettrad.biz/gutachten.html
Mit dieser Grundlage beim 406 wohl schon, da 7x15 nicht serienmässig istMiket hat geschrieben: Dabei erzählte mir ein Händler zu meiner Überraschung, dass das Format 7 x 15 mit 195/65 (bzw. 205/60) beim 406 grundsätzlich eintragungspflichtig wäre! Also nix "ABE beiliegend" und Ruhe, sondern noch 'mal extra zum Gott in grau und 42,- €uro berappen...