Schmiddi hat geschrieben:Laut Gutachten darfste auf die 16 Zöller aber nur 45er Querschnitt draufziehen, geht nur bei den 15 Zöllern mit 55er Querschnitt
Meinste net, dass ich da auf nen kulanten Prüfer hoffen kann??
der Querschnitt bezieht sich auf den 206
irgendwo steht was von Traglast der Felgen drinne, ET und Lochkreis...
bei ner Einzelabnahme verwendet der Tüv nur diese Daten aus dem Gutachten und dann hat die vorgeschriebene Größe auch keine Bedeutung mehr
ein 195/65r16 hat 3,9cm mehr Durchmesser wie ein 195/55r16, den Umfang kannst ja selber nachrechnen, damit sprengst die zulässige Abweichhung (die 55 und 65 sind die % Höhe. welche von der Breite ausgerechnet werden, also 19,5cm Breite * 65% = Reifenhöhe)
Einzelabnahmen sind idr min teurer wie Abnahmen per Gutachten (wenn alle Richtlinien erfüllt sind) die Abnahme wird nach Aufwand berechnet, das was am längsten dauert (Freigängigkeit prüfen, etc) hast bei bei ner §19 und 21 gleich