Service
Moin,Lärmfahrer hat geschrieben:Also bei uns hier läuft das ein bisserl anders.
Ich hab mal Sitzbezüge gekauft und wollte sie ne halbe Stunde später umtauschen. Die *böses Wort* haben mir mein Geld nicht zurück gegeben, sondern nen Gutschein. -> Müßte eigentlich Schuldverschreibung heißen . . . blöde Säcke. Und wenn ich mich recht erinnere, dann ist sogar auf dem Gutschein drauf gestanden, dass der nur in der gleichen Filiale einzulösen ist.
PS: Dafür gibt's dort beim 1. Nachfragen keine Bremsdruckminderer für den 205 GTI, nach dem 2. Nachfragen gibt es sie schon, sind aber nicht lieferbar, und nach dem 3. mal nachfragen sind sie doch lieferbar, aber erst in 2 Wochen :-)
mfg
Lärmi
Lars307 hat geschrieben: Moin,
du als Kunde bist nicht verpflichtet einen Gutschein anzunehmen! Leider ist der Verkäufer auch nicht verpflichtet die Ware zurück zu nehmen. Meist steht aber in den AGBs oder aufm Bon "Rückgabe innerhalb 14Tage mit Kassenzettel". Das ist dann reine Kulanz des Unternehmens. Falls die Ware eben keinen Mangel kannstes dann eben zurück geben.
Das mit dem Gutschein machen die UNternehmn damit die Kohle auch schön in der Kasse bleibt.... aber wie gesagt.... Man ist nicht dazu verpflichtet ihn auch anzunehmen.
Übrigens... schreibe am Di meine Kaufmanns Abschlussprüfung. Grins
Wünscht mir Glück
der Lars