Ärger beim Warenumtausch

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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blueGod
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Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von blueGod » Fr 23.12.05 23:15

Hi,

ich will mal gar nicht soviel schreiben sondern habe euch einen Brief hier reingepastet, welchen ich in dieser Form an die betreffende Firma schicken werde. Mich würde eure Meinung dazu interessieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14. Dezember 2005 habe ich in Ihrer Filiale in Frankfurt am Main (XXXstr. 123)
ein Mainboard (Asus P4P800-X), 1024mb-Ram (2 x 512 MB MDT-Ram PC400) sowie Wärmeleitpaste für meine Pentium 4 CPU gekauft (Ihre Rechnungsnummer 8XXXXXX).
Als ich die Komponenten Zuhause installieren wollte, musste ich leider feststellen, dass meine CPU defekt und somit nicht mehr zu benutzen war.
Am darauf folgenden Tag wollte ich aus diesem Grund von meinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen und bin erneut zu Ihrer Filiale nach Frankfurt gefahren.

Als ich die Ware komplett & Originalverpackt am Reklamationsschalter abgeben wollte, wurde diese vom dortigen Filialleiter angenommen, welcher ab dem ersten Moment einen sichtlich genervten Eindruck auf mich machte.

Er nahm das Mainboard aus der Verpackung hielt es kurz hoch und sagte mir einen Augenblick später, dass er das Mainboard so nicht annehmen könne.
Er begründete diese Aussage damit, dass das Mainboard Spuren von Schrauben (um die Schraubenlöcher herum (!)) aufwies, welche dazu führen, dass er mir 30% des ursprünglichen Kaufpreises für die Rücknahme abziehen müsse, da das Bord lt. Seiner Aussage durch die Kratzer nun nicht mehr neu war.

Genau die selbe Begründung gab mir der Filialleiter bei den beiden DualChannel Ram-Speichern. Da die Goldkontakte der Rams (durch einmaliges ein- & ausstecken) minimal verkratzt waren, wollte er mir auch hier 30% des Kaufpreises abziehen.

Um es nochmals zusammenfassend zu schreiben. Das Board wurde von mir lediglich aus der Verpackung genommen, die Rams wurden eingesetzt und das Mainboard wurde in mein Gehäuse geschraubt. Die Einzigen (!) Makel waren in der Tat nur die minimalen Kratzer um die Schraubenlöcher herum sowie die kaum sichtbare Spuren an den Ram-Kontakten.

Kann es wirklich sein, das XXXXXXX seinen Kunden das Rückgaberecht durch solche Nichtigkeiten dermassen beschneidet?
Mit dieser Begründung dürfte im Prinzip keinerlei Ware umgetauscht werden, da eingesetzte Computerhardware - sobald diese installiert bzw. fixiert wird - automatisch Benutzungsspuren aufweisst.

Was würden Sie sich denken, wenn Sie bei Media Markt einen Fernseher kaufen, diesen kurz einschalten, Batterien in die Fernbedienung einsetzen würden; diesen Fernseher dann aus irgendeinem Grund wieder umtauschen würden und der Kundendienst Ihnen sagen würde: „Es tut uns leid, wir ziehen Ihnen 30% ab, da die Kontakte in der Fernbedienung durch die Batterien verkratzt sind“?

Da der Filialleiter selbst nach dem darlegen der obigen Fakten absolut stur blieb, habe ich das „Angebot“ angenommen um wenigstens einen Teil meines Geldes zu retten (Gutschrift Rechnungsnummer XXXXXX).
Im Nachhinein bereue ich dies sehr, da ich klar im Recht bin.


Ich war bisher langjähriger Kunde bei XXXXXXXXX und werde es von Ihrer Antwort abhängig machen ob ich auch weiterhin meine Waren von Ihnen beziehen werde.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

So, das war der Brief in der Rohfassung, Grammatik ist noch nit gecheckt, Kleinigkeiten werden noch geändert aber das ist auch erstmal Nebensache.

Ums gleich vorwegzunehmen, ich könnte mir in den Po beissen, dass ich das "tolle Angebot" vom Filialleiter angenommen habe, ich war an diesem Tag ziemlich stark erkältet und nach einer 20 Minütigen Diskussion nicht mehr in der Verfassung rational zu denken :sleepy:
Das rot markierte gefällt mir noch nicht ganz aber im Moment ist mir nix besseres eingefallen, ist schon spät ;)


Bin auf eure Meinung, Tips, Kritik und/oder Verbesserungsvorschläge gespannt...

in diesem Sinne
Grüße Pascal
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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von Sordey307 » Fr 23.12.05 23:27

Dazu mal ne grundsätzliche Frage...

Wenn man Sachen in einer Filiale und nicht über Medien wie Telefon/Internet bestellt, hat man meiner Meinung nach kein 14tägiges Rückgaberecht. Oder täusche ich mich? Stichwort Fernabsatzgesetz.

Ich als Kunde würde die von Dir zurückgegebene Ware auch nicht als Neuware verkauft haben wollen, denn sie ist es nicht mehr. Von daher kann ich das Argument schon nachvollziehen. Ich würde für die Artikel nicht mehr den vollen Preis zahlen.

Das die Sache für Dich ärgerlich ist, ist schon klar, aber ich sehe Dich nicht voll im Recht. allerdings bin ich ja auch kein Anwalt.

Schicke einfach den Brief ab und hoffe auf Kulanz. Den Teil, in dem Du Dich im Recht siehst solltest Du vielleicht löschen.

Gruß
Malte

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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von Timon » Fr 23.12.05 23:29

Hallo,

ob die 30% in der Höhe ok sind, sei dahingestellt. Die Ware ist benutzt. Das Umtauschrecht bezieht sich auf unbenutzte Ware. Viele Läden sind kulant, ich habe aber auch schon Saturn-Mitarbeiter gesehen, die wegen Kratzer an einer Digicam Prozente abgezogen haben. Es ist durchaus üblich, dass man Sachen austestet, aber man darf sie dabei nicht beschädigen. Ich kann den Händler verstehen. Der nächste Kunde will ein neues Modell. Wie wirst du reagieren, wenn du bemerkst, dass der ganze Kram schonmal eingebaut war, du aber den vollen Kaufpreis bezahlen musstest?
Wenn nur der Prozessor defekt war, warum hast du nicht nur den umgetauscht?

Gruß
Frank
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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von Gentsai » Fr 23.12.05 23:30

1. Wieso willst du Mainboard und RAM zurückbringen wenn nur die CPU kaputt ist?
2. Frag mal nach wo in den AGBs (oder woanders) das mit den 30% schriftlich niedergelegt ist.

Ansonsten ist das recht gut geschrieben, wirst allerdings keinen Erfolg haben wenn du nur den Rest von deinem Geld bekommen willst.

Wenn der Firma allerdings die Kunden am Herz liegen werden sie was dafür tun, damit du weiterhin dort einkaufst.
Liberté, Egalité, Accélérer!!

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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von Timon » Fr 23.12.05 23:31

> Sordey307 schrieb:
> Wenn man Sachen in einer Filiale und nicht über Medien wie Telefon/Internet bestellt, hat man meiner Meinung nach kein 14tägiges Rückgaberecht. Oder täusche ich mich? Stichwort Fernabsatzgesetz.
Ne, das siehst du richtig. Viele Läden haben aber eigenen Fristen. Bei Aldi kannst du Sachen innerhalb eines Monats zurück bringen. MM und Saturn nehmen Sachen innerhalb von 2 Wochen zurück. Ein Recht darauf hast du aber nicht.

Gruß
Frank
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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von MyVote » Fr 23.12.05 23:54

Mir wurde mal im einem in BaWü bekannten Computerkette gesagt, dass Sachen die direkt bei der Filiale gekauft wurden KEIN Umtausch gewährleistet wird, nur diese die über Internet bestellt wurden!

Wenn man schlau war, holt man die Sachen immer bei einem bestimmten Verkäufer, über den kann man dann eher mal versuchen umzutauschen, ist aber keine Garantie! Ansonsten lass ich Computerkomponenten von dem Verkäufer zusammensetzen und Probe laufen... so wird das auch in der Rechnung dokumentiert und dann hat man auf das Ganze Garantie! So läuft bei mir zumindest! In Ulm machen das 2 Computerladen einen solchen Service! Da scheiss ich auf "Geiz ist geil"
Grüssle von Ulm, Michael...

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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von -Chris- » Sa 24.12.05 01:45

wenn du die sachen im laden kaufst hast gar kein umtauschrecht, wenn der händler es zurücknimmt ist es kulanz des händlers!

wenn du es allerdings per telefon oder internet bestellst hast du durch das fernabsatzgesetz 14 tage rückgaberecht, das ist aber nur bei fernabsatz, d.h. wenn du die ware nicht vorher selbst anschauen konntest weil sie nur im internet oder per telefon bestellbar ist ;)

mfg chris
Und immer schön das Kleingedruckte lesen! ;)

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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von Streetfighter » Sa 24.12.05 09:44

hallo
das schreiben kannst dir sparen.
die leute haben völlig recht.
14-tägiges-rückgaberecht gibts nur bei fernverträgen und auch dann nur wenn die ware
absolut unbenutzt ist !!
also auspacken und anschauen okay--aber einbauen und testen nein. wenn einbau erfolgte ist die ware gebraucht und nicht mehr als neu zu verkaufen.
stell dir vor du bekommst leuchten geschickt - die schon einer mal ne woche hatte und auch noch verbaut hate - nach ner woche fällt ihm ein - ach die gefallen mir doch net - schick ich mal zurück. da wärst du bestimmt einer mit der ersten der schreien würde ihr habt mir gebrauchte ware verkauft zum neupreis !
ein abzug je nach grad der gebrauchsspuren ist völlig berechtigt.
und wenn man auf dem mainboard halt mal die abdrücke sieht weiss der nächste käufer doch sofort das das ding schon mal in betrieb war.

die andere sache mit dem fernseher aus deinem beispiel bei mediamrkt oder so läuft anders ab - wennst den aus der ausstellung kaufst wird das auch in der rechnung vermerkt mit austellungsware und günstiger is der auch. oder du verlangst einen neuen, unbenutzten, originalverpackten ausm lager.

gruss robert - FP

svendrae
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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von svendrae » Sa 24.12.05 10:22

Hi,

also ganz klar hat man EIN RECHT auf Umtausch/Rückgabe, WENN ein Laden damit wirbt oder dies angibt. Dann kann sich der Laden auch nicht damit raus reden, dass es ja nicht per Fernabsatz gekauft wurde.

Wenn du etwas bei Media Markt kaufst, MUSS er dir die Ware zurück nehmen, da sie es anbieten - was sie gesetzlich nicht müssen.

Allerdings, wie bereits gesagt, gilt dies in der Regel für unbenutze Gegenstände. Im Internet ist das anders, da du die Ware nicht vor Ort anfassen und testen kannst.

Ich habe z.B. ein Autoradio über Internet bestellt, es war dann aber doch Schrott und ich habe es trotz Einbau und 1 Tag Nutzung zurück geschickt, und natürlich den kompletten Preis + Versand wieder gut geschrieben bekommen, denn ich hatte ja vorher nicht die Möglichkeit, dieses Gerät zu testen. Man muss aber dazu sagen, dass ich keine Gebrauchsspuren hinterlassen habe.

Und da ist der Punkt, hinterlässt du Gebrauchsspuren, darf dir der Laden (egal ob Online oder nicht) einen ANGEMESSENEN Betrag in Rechnung stellen. 30% sind allerdings meiner Meinung nach zu viel für normale Einbauspuren die sich in gewissem Maße nicht verhindern lassen.

Aber meiner Meinung nach ist es sowieso ein Fehler, Hardware und andere Dinge in großen Elektroketten zu kaufen, dann lieber im Internet bestellen, kommt auf das gleiche hinaus. Die Preise sind günstiger, man bekommt eine genauso kompetente Beratung (nämlich gar keine, außer in Foren) und es ist mit der Rückgabe ganz ähnlich wie bei großen Elektroketten.

Gewisse Sachen kaufe ich nur beim Händler meines Vertrauens, da weiß ich auch, dass er die Angelegenheit im Ernstfall zu meiner Zufriedenheit löst.


mfg
Peugeot 205 Color Line 1.1 60PS
Peugeot 205 XS 1.4 75PS
Peugeot 106 1.4 75PS
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Ford Mondeo Turnier 1.8 126PS
VW Golf 6 2.0 140 PS TDI

aktuell: Seat Leon (KL) 1.5 eTSI 110kW DSG

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Speedy
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Re: Ärger beim Warenumtausch

Beitrag von Speedy » Sa 24.12.05 11:05

wie schon geschrieben wurde, kannst auf Kulanz appellieren. Ich hab meinem Handyanbieter auch mal ein saftiges Fax geschrieben, obwohl ich rein rechtlich keine Chance gahbt hätte.
Bin damit aber wirklich durchgekommen.

Ich würd den Breif abschicken.

Wenn man es nicht versucht, kann man auch nix vom verlorenen Geld bekommen.
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Mitleid bekommt man geschenkt, NEID muss man sich verdienen!!!

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