> Sordey307 schrieb:
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> Der Ablauf ist bei uns (große dt. Versicherung) folgendermaßen:
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> Rechnung
> Mahnung
> letzte Mahnung mit Androhung Zwangsstillegung
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> Eine Zahlungserinnerung wird nicht versandt, da rechtlich belanglos.
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> Eine Ratenzahlung im Mahnverfahren ist ausgeschlossen. Vor dem Mahnverfahren kann natürlich die Zahlweise gewählt werden. Im Mahnverfahren ist die Ratenzahlung nicht möglich, wenn dann nur nach Stillegung des Fahrzeuges. Es gibt im Mahnverfahren bei KFZ keinen Handlungsspielraum, da der Gesetzgeber alles vorschreibt (Pflichtversicherungsgesetz).
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> Die Devise, die ich auch den Kunden sagen muss lautet: zahlen oder das Fahrzeug wird abgemeldet.
> Komischerweise geht die Zahlung bei den meisten dann doch, wenn die Polizei gerade an der Haustür ist und die Plakette entfernen will. Dann muss natürlich wieder alles ganz schnell gehen. Ach... ich liebe KFZ-Mahnkunden.
Kommt mir vor wie bei uns in der Bank...
Nur sind wir noch viel zu gutmütig
