> Uwes68 schrieb:
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> > obelix schrieb:
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> > > joah nun habe ich aber ein problem! Der verkäufer meint es besteht kein wiederufsrecht bei Auktionen und Versteigerungen! und er will bei jedem wiederruf mindesten 10 euro haben plus 15 prozent des auktionswertes!!! macht in meinem fall ca 17 euro!
> >
> >
> > was ist denn das für ein schnickschnack?
> > er schreibt das widerrufsrecht ja sogar ausdrücklich in die auktionen...
> > lass dich ned abspeisen, schreib ihm genau, dass er ja wohl seine eigenen agb's ned kennt und er ned solche aktionen abziehen soll, sowas passt gar ned zu nem powerseller...
> >
> Stimmt, in § 3 Abs. und 4 und 6 verweist er ja genau auf die 15 % und die 10 Euro,
> aber da kann er viel schrieben in seinen AGB´s , solche Reglungen sind nicht gültig, damit gilt die gesetzliche Reglung, alos 14-Tage RücKgabrecht, aber halt die Portokosten, weil kleinbetrag.
>
> War doch letzten irgendwo der Fall sogar im Fernsehen, bei Akte oder Focus Tv oder so, da hat doch einer online Hundefutter usw. verkauft, und der hatte auch kein gesetztliches Rückgaberecht auf seiner seite, der hat ne Abmahnung kassiert und nen paar tausend Euros gezahlt.
> Uwe
Also meint ihr ich soll das ganze von vorn bis hinten durchziehen?? Und der rechnungsbetrag beläuft sich auf 41.94 euro!! aber da sind die versandkosten schon drin!! Heißt dat nun er muss den rücktransport bazahlen!?!
Ich bin ehct verwirrt!!!
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