Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
-
Superlopi
- Kanaldeckelumfahrer
- Beiträge: 154
- Registriert: Do 05.05.05 17:53
- Land: Deutschland
- Wohnort: Umgebng Rostock (m-v)
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Superlopi » Fr 25.11.05 20:53
NAja ich hab was bei ebay ersteigert! und nun gefällt mir das ding überhaupt nicht! Nun meine frage. gibt es nicht einen paragraphen im Fernabsatzgesetz der aussagt das ich die ware bis zu einem bestimmten zeitpunkt zurückschicken kann??
Ich wäre sehr dankbar wenn man mir helfen kann!
LG stefan
VW GOLF
Völlig Wertloses Gerät Ohne Logische Funktion = VW GOLF :-)
erst wenn alle Bohrinseln versenkt, alle Autos verschrottet und alle Raffinerien niedergewalzt wurden werdet Ihr festellen dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft ;-)
-
Uwes68
- Handbremsen-Wender
- Beiträge: 724
- Registriert: Sa 13.11.04 18:49
- Land: Deutschland
- Wohnort: Walsrode
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Uwes68 » Fr 25.11.05 20:57
> Superlopi schrieb:
>
> NAja ich hab was bei ebay ersteigert! und nun gefällt mir das ding überhaupt nicht! Nun meine frage. gibt es nicht einen paragraphen im Fernabsatzgesetz der aussagt das ich die ware bis zu einem bestimmten zeitpunkt zurückschicken kann??
>
Bei gewerblichen verkäufern haste 14 Tage Rückgaberecht auch bei Ebay,
bei privatverkäufern haste Pech.
Uwe
-
Superlopi
- Kanaldeckelumfahrer
- Beiträge: 154
- Registriert: Do 05.05.05 17:53
- Land: Deutschland
- Wohnort: Umgebng Rostock (m-v)
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Superlopi » Fr 25.11.05 21:19
joah nun habe ich aber ein problem! Der verkäufer meint es besteht kein wiederufsrecht bei Auktionen und Versteigerungen! und er will bei jedem wiederruf mindesten 10 euro haben plus 15 prozent des auktionswertes!!! macht in meinem fall ca 17 euro!
ist das rechtens????
hier mal nen link zu den agbs!
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vi ... soft-coder
VW GOLF
Völlig Wertloses Gerät Ohne Logische Funktion = VW GOLF :-)
erst wenn alle Bohrinseln versenkt, alle Autos verschrottet und alle Raffinerien niedergewalzt wurden werdet Ihr festellen dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft ;-)
-
Kubi_Tech
- Radarfallenwinker
- Beiträge: 20
- Registriert: Do 12.05.05 15:37
- Land: Deutschland
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Kubi_Tech » Fr 25.11.05 21:33
Hi,
ich kann leider nicht drauf schwören aber bin mir ziemlich sicher, wie Uwe schon gesagt hat, das bei jeglichem gewerbetreibendem Händler (auch bei Ebay) nach deutschem Recht definitiv ein 10 oder sogar 14 tägiges Rückgaberecht besteht. Und das ist bei diesem Verkäufer ja der Fall. Also meines Erachtens solltest du da einfach mal ein bisschen Druck machen oder dich ma an Ebay wenden. Die dürften da wohl am besten Bescheid wissen.
Gruß
Marv
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden --- als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen!
-
Uwes68
- Handbremsen-Wender
- Beiträge: 724
- Registriert: Sa 13.11.04 18:49
- Land: Deutschland
- Wohnort: Walsrode
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Uwes68 » Fr 25.11.05 21:53
so habe mir die Seiten von dem verkäufer mal angesehen, da er Rechnungen mit Mwst. ausstellt handelt es sich ganz klar um einen gewerblichen Anbieter, der Umfang des Shopes weist auch darauf hin.
Er muß dir ein 14-Tägiges Rückgaberecht einräumen, unter 40 Euros, oder warens 80 kann ich nicht beschwören mußt du allerdings das Rückporto bezahlen.
Normal müßen mittlerweile bei Ebay alle gewerblichen Verkäufer auch so gekennzeichnet sein, jeder Nutzer hatte eine Aufforderung erhalten sein Profil gewerblich oder privat zu kennzeichnen.
Wenn er nicht will droh im mit ner Abmahnung über nen Anwalt, dann will er bestimmt.
Bei ebay melden hilft viellichet auch, ist aber bestimmt nicht so effektiv 8)
Uwe
-
obelix
- Administrator
- Beiträge: 19431
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Postleitzahl: 71640
- Land: Deutschland
- Wohnort: Ludwigsburg
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von obelix » Fr 25.11.05 22:00
> joah nun habe ich aber ein problem! Der verkäufer meint es besteht kein wiederufsrecht bei Auktionen und Versteigerungen! und er will bei jedem wiederruf mindesten 10 euro haben plus 15 prozent des auktionswertes!!! macht in meinem fall ca 17 euro!
was ist denn das für ein schnickschnack?
er schreibt das widerrufsrecht ja sogar ausdrücklich in die auktionen...
lass dich ned abspeisen, schreib ihm genau, dass er ja wohl seine eigenen agb's ned kennt und er ned solche aktionen abziehen soll, sowas passt gar ned zu nem powerseller...
gruss
obelix
VF34H5FWC9S197117
-
Uwes68
- Handbremsen-Wender
- Beiträge: 724
- Registriert: Sa 13.11.04 18:49
- Land: Deutschland
- Wohnort: Walsrode
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Uwes68 » Fr 25.11.05 22:10
> obelix schrieb:
>
> > joah nun habe ich aber ein problem! Der verkäufer meint es besteht kein wiederufsrecht bei Auktionen und Versteigerungen! und er will bei jedem wiederruf mindesten 10 euro haben plus 15 prozent des auktionswertes!!! macht in meinem fall ca 17 euro!
>
>
> was ist denn das für ein schnickschnack?
> er schreibt das widerrufsrecht ja sogar ausdrücklich in die auktionen...
> lass dich ned abspeisen, schreib ihm genau, dass er ja wohl seine eigenen agb's ned kennt und er ned solche aktionen abziehen soll, sowas passt gar ned zu nem powerseller...
>
Stimmt, in § 3 Abs. und 4 und 6 verweist er ja genau auf die 15 % und die 10 Euro,
aber da kann er viel schrieben in seinen AGB´s , solche Reglungen sind nicht gültig, damit gilt die gesetzliche Reglung, alos 14-Tage RücKgabrecht, aber halt die Portokosten, weil kleinbetrag.
War doch letzten irgendwo der Fall sogar im Fernsehen, bei Akte oder Focus Tv oder so, da hat doch einer online Hundefutter usw. verkauft, und der hatte auch kein gesetztliches Rückgaberecht auf seiner seite, der hat ne Abmahnung kassiert und nen paar tausend Euros gezahlt.
Uwe
-
obelix
- Administrator
- Beiträge: 19431
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Postleitzahl: 71640
- Land: Deutschland
- Wohnort: Ludwigsburg
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von obelix » Fr 25.11.05 22:46
http://www.anwaltverlag.de/leseprobe/3- ... 2-2_LP.pdf
hier noch was zum schmökern...
das nicht zu gewährende wiederrufsrecht bezieht sich ausschliesslich auf auktionen, nicht auf online-auktionen.
obelix
VF34H5FWC9S197117
-
Troubadix
- Forums Opi
- Beiträge: 11345
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Land: Deutschland
- Wohnort: hessen
Beitrag
von Troubadix » Fr 25.11.05 22:54
täusche dich nicht, da wurde grad die letzten wochen was geändert, war eigentlich überall im fernsehen drin gewesen, schade nur das ich mir nix gemerkt hab
troubadix
> obelix schrieb:
>
>
http://www.anwaltverlag.de/leseprobe/3- ... 2-2_LP.pdf
>
> hier noch was zum schmökern...
> das nicht zu gewährende wiederrufsrecht bezieht sich ausschliesslich auf auktionen, nicht auf online-auktionen.
>
> obelix
"Ever Tried? Ever failed? No matter. Try again. Fail again. Fail better"
(Samuel Beckett)
-
freddy
- Lenkradbeißer
- Beiträge: 236
- Registriert: Di 11.10.05 16:42
- Land: Deutschland
- Wohnort: 97723
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von freddy » Fr 25.11.05 23:08
Ob nun letzte Woche was geändert wurde oder nicht weiß ich nicht.
Aber ansonsten gilt das Rückgaberecht - selbst wenn er in seinen agbs was anderes schreibt.