> clash2002 schrieb:
>
> > mib85 schrieb:
> >
> > Tach...
> >
> > ihr sagt hier alle die sind nicht zugelassen - aber die haben doch ein E-Prüfzeichen
> > (siehe hier
http://cgi.ebay.de/SCHEINWERFER-PEUGEOT ... dZViewItem), sind also eintragungs- und tüvfrei?!? oder stimmt das nicht so ???
> > Achja, das mit der Lichtausbeute und der Straßenausleuchtung interresssiert mich auch!!!
> >
> >
> > mfg
Hi,
das is falsch, wenn ein Auto eine el. Leuchtweitenregulierung drinn hat (Serienmäßig) dann muß die neue Leuchte auch eine haben !!!!!!!
damit kommste bei den Angeleyes aber meist in einen Konflikt, es gibt TÜVer die tragen das so ein und TÜVer die machen das nich, obwohl die Eintragung wenn sie gemacht wurde ja rechtlich angezweifelt werden kann...
zum E-Zeichen:
die Leuchte ansich hat das E-Prüfzeichen, aber Lampe und Leuchtringe sind 2-paar Schuhe, das wollen immer viele nicht glauben und denken dass das E-Zeichen für die ganze Lampe gilt...
es ist oftmals so dass das E-Zeichen sich auf die Lampe bezieht, aber nicht auf die Angeleyes...
kann man an einigen Beispielen aus dem VW Bereich nachvollziehen...
>
> hmm. muss man mal nachfragen wie das bei denen is. normalerweise sind die bisher beschriebenen leuchten nur zugelassen bei manueller Leuchtweitenregulierung. Hier steht halt nichts dabei. Aber wenn dus davon abhängig machst ob du sie kaufst würd ich auf jeden fall nachfragen