> DaDome schrieb:
>
> > Streetfighter schrieb:
> >
> > > DaDome schrieb:
> > >
> > > AGB gelten aber nur, wenn sie geltendes Recht NICHT ausser Kraft setzen.
> > > da das mit den 40EUR gesetz ist, ist alles was in den AGB steht und das Gegenteil sagt hinfällig!
> > dann würd ichs auf nen rechtstreit draufankommen lassen
>
> naja dann würdest du verlieren und dürftest auch die kosten der Gerichtsverhandlung tragen
> habe meinen vorherigen Beitrag nochmal editiert, da hab ich mal was aus dem Internet rausgesucht
> Das der Händler in Belgien ist sollte eigentlich kein Problem sein, da er ja über eBay verkauft und normaler Weise muss er sich deswegen auch an deren Regeln halten.
>
> Ob das mit den Versandkosten auch bei eBay gilt weiss ich nicht, aber bei jedem Shop im Internet gilt das.
habe eben selber im internet was geschaut
und dort steht auch das man vor vertragsabschluss die kosten für die rücksendung und wie es gehandhabt wird dem kunden auferlegen kann. also wenn dieser die agb akzeptiert passt das.
quelle
http://www.versandhandelsrecht.de/index ... tragid]=19
text
Es kommt jetzt also auf den Wert der zurückgeschickten Ware an (vorher Wert der bestellten Ware). Außerdem kann man auch die Rücksendekosten vor Vertragsschluss auferlegen, wenn der Kunde noch nicht teilweise oder vollständig gezahlt hat.Denken Sie daran, dass Sie nicht nur eine geänderte Widerrufsbelehrung brauchen, sondern auch in Ihren AGB die nötigen Änderungen vornehmen. Einfach im Nachhinein Rücksendekosten verlangen ist nicht möglich. Außerdem gilt das alles nur beim Widerrufsrecht. Räumen Sie ein Rückgaberecht ein, gibt es keine Änderungen. Da trägt der Händler immer die Rücksendekosten.