Dies Urteil ist doch schon ein "Witz", da kann man sich nur anschließen, was hier schon zu dem Thema geschrieben wurde.
Da wird Alkohol als strafmildernd dargestellt, da stellt sich nun doch die Frage, was denn nun "Promillegrenze" bedeutet, wird sie nun so ausgelegt, das man erst ab dieser Grenze ein Fahrzeug bewegen darf ??????? :roll:
4 Jahre Führerscheinentzug, na tolle Sache, davon wird er 3 Jahre und 3 Monate im Knast sitzen, wenn er nicht früher rauskommt, also bleiben ihm 7 Monate, bis er sie dann wieder bekommt, wo ist denn dabei die Strafe ? :evil:
Gruß Achim
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