Aaalso nehmen wir mal an Anbieter X hat nen Artikel reingestellt ..... ebay meint, es verstößt gegen die Artenschutzkonvention (wie damals mein Eichelhäher *

Anbieter X macht nun Bieter Y privat das Angebot, dass er ihm den Artikel verkauft, da er auch nicht versteht, warum ebay das gemacht hat.
Eigentlich sind solche "Außerhalbverkäufe" ja net erlaubt - aber in diesem Fall?!
Ich frag mich, wen die da sitzen haben, der da solche Entscheidungen trifft .....
... ich hab mich schon damals gefragt, wann dem mal nen Licht aufgeht

Vielleicht sollte ich mich mal bewerben :lol:
Aber können die Bieter Y irgendwie innen Karren fahren, wenn er Angebot annimmt?