rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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pongi
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rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von pongi » Di 05.07.05 08:13

hi.
bei uns im parkhaus der uni ist der parkscheinautomat kaputt. wie ist denn da die rechtliche lage?
bin ih verpflichtet in eine andere etage zu gehen um einen parkschein zu holen? oder reicht es wenn ich die parkscheibe aus dem handschuhfach hole und hinter die scheibe klemme?
oder muss ich das warndreieck aufstellen? *g*
weiß da jemand bescheid.

ich persönlich bin ja der meinung, dass wenn die uni es nicht schafft den automaten zu reparieren, dann brauch ich mir auch nicht die mühe zu machen sonst wohin zu laufen sondern kann einfach so parken. aber ob das rechtlich ok ist bezweifle ich doch sehr
matthias
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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von Frank309 » Di 05.07.05 08:34

> pongi schrieb:
>
> hi.
> bei uns im parkhaus der uni ist der parkscheinautomat kaputt. wie ist denn da die rechtliche lage?

Wenn der Parkscheinautomat defekt ist hast du Glück.

> bin ih verpflichtet in eine andere etage zu gehen um einen parkschein zu holen?

Aha, es gibt also einen zweiten....

> ich persönlich bin ja der meinung, dass wenn die uni es nicht schafft den automaten zu reparieren, dann brauch ich mir auch nicht die mühe zu machen sonst wohin zu laufen sondern kann einfach so parken. aber ob das rechtlich ok ist bezweifle ich doch sehr
> matthias

Meine Meinung, wenn es nen Automaten gibt der funktioniert, muss bezahlt werden. Wie willst du sonst aus dem Parkhaus raus?
Unter der Schranke kommst ja bestimmt ni durch...

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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von pongi » Di 05.07.05 08:39

hm. blöd erklärt von mir.
ist kein richtiges parkhaus bei uns. ist ein parkhaus bei dem es keine schranke gibt. im grunde ist es ein mehrstöckiger großer parkplatz. also du musst halt einen parkschein am automaten ziehen und den hinter die scheibe legen. du kannst dort aber auch nur tickets lösen die den ganzen tag gültig sind. ist also egal ob du um 7.00 uhr kommst oder um 15.00 ihr. du zahlst immer den pauschalpreis für den ganzen tag (bis 19.00uhr)
eine schranke gibt es also nicht.
jetzt ist das vielleicht ein wenig besser verständlich
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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von Frank309 » Di 05.07.05 08:42

Ah... immer dieses Zurückhalten entscheidender Informationen.. :P

Bleib bei meiner Meinung. Wenn ein automat in dem Parkhaus funzt, dann musst du zu dem...

Wenn du auf nem Parkplatz stehst, sagst ja auch nicht, der Automat hier vorn funzt nicht und der andere ist zu weit zu laufen... :roll:

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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von vulkanus » Di 05.07.05 08:46

Kontrolliert das auch jemand oder iss die Zahlerei eh freiwillig? :D
Auf der Strasse gilt glaub ich "wenns nen zweiten gibt hast zu dem zu laufen".
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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von pongi » Di 05.07.05 08:52

das wird schon hin und wieder mal kontrolliert.
zwar nicht so häufig, aber ihr kennt ja murphy's law
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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von vulkanus » Di 05.07.05 08:57

Wie teuer sind die Strafen? ;)

Wenn sie nicht sonderlich teuer sind würde ichs einfach drauf ankommen lassen, mir ev. ein Schild mit dem Text "Parkscheinautomat geht ned" machen und das hinter die Scheibe legen. Passts Mr. oder Mrs. Aufpasser/in nicht musst im schlimmsten Fall halt einmal die Strafe zahlen, ab dann weisst ja was zu tun ist *g*
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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von pongi » Di 05.07.05 08:58

keine ahnung wie teuer parken ohne schein ist
früher waren das mal 10 mark. in der zwischenzeit werden das 10-15 euro sein nehm ich an
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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von vulkanus » Di 05.07.05 09:12

Hehe, iss eh immer noch billig. Im 'richtigen Leben' :D kostet hier Parken ohne Schein 21 Euro aufwärts ;)
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Re: rechtliche lage: Kaputter Parkscheinautomat?

Beitrag von Frank309 » Di 05.07.05 09:49

StVO:
§13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muß, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nr. 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.

Quelle: www.verkehrsportal.de

Es müsste also im Parkhaus ne Höchstparkdauer angegeben sein. Allerdings klärt das noch nicht ob du nicht bis zum nächsten Automaten musst.

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