
Hab heute ein nettes Schreiben von einem Münchner Anwalt erhalten betreffend einer meiner Domains. Dazu hätte ich jetzt gerne eure Meinung gehört

Tjo... Wie ernst darf ich das nehmen? An sich ist die Domain auf mich als Privatperson registriert und sollte eigentlich auch wieder Inhalte bekommen. Mangels Zeit habe ich sie aber einstweilen auf meine Firmenpage umgeleitet. Ich werde mir mal die Korrespondenz mit dem letzten der meine Domain wollte rauskramen, das war auch schon so ne ähnliche Geschichte. Der hatte allerdings nach ner Weile aufgegeben und damals war auf vulkanus.at auch noch keine Weiterleitung auf meine Firmenpage... Würde mich über ein paar Anregungen freuenSehr geehrter Herr Z.,
wir vertreten Herrn Harald S., den Inhaber der Firma xxx in xxx, auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Für unseren Mandanten ist die europäische Gemeinschaftsmarke Nr. xxx "Vulkanus" angemeldet worden. Anliegend erhalten Sie einen Auszug der Marke aus dem Register des Harmonisierungsamtes. Die Eintragungsgebühr wurde bereits bezahlt. Damit ist in Kürze mit der Eintragung der Gemeinschaftsmarke zu rechnen.
Wie wir festgestellt haben, ist für Sie die Domain www.vulkanus.at eingetragen. Die Domain wird jedoch nicht benutzt, d.h., bei Eingabe der Domain wird sofort auf Ihre Domain www.azcg.at weitergeschaltet. Zudem ist die Domain www.vulkanus.biz für Sie registriert, die auch benutzt wird. Registriert und benutzt wird zudem die Domain www.vulkanus.com für eine deutsche Firma.
Demgemäß entfaltet Ihre Domain www.vulkanus.at, die nicht benutzt wird, eine reine Sperrwirkung, die verhindert, dass unser Mandant seine Marke auch als Domain benutzen kann. Sobald die Gemeinschaftsmarke eingetragen ist, hat unser Mandant damit einen Beseitigungsanspruch hinsichtlich Ihrer Domain www.vulkanus.at, der notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Unser Mandant zieht jedoch vor, die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Sie bereit sind, die Domain www.vulkanus.at auf unseren Mandanten zu übertragen.
Ihre Stellungnahme bis zum xx.xx.2005 hier eingehend, sehen wir entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx

mfg andy