Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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pongi
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Beitrag
von pongi » Do 10.03.05 19:31
ohne dir zu nahe zu treten, aber es kann schon sein das durch die leeren patronen die düsen derartig verstopft werden das gar nichts mehr geht. war beim drucker meiner freundin damals auch so: druckkopf verstopft und nicht mehr zu reinigen--->neukauf
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McHolle
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Beitrag
von McHolle » Do 10.03.05 19:42
Ich setze bei allen auktionen die bei mir in ebay gehn diesen tollen satz drunter:
Hinweis
Laut der neuen EU-Regelung muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen,dass dieser Artikel gebraucht von privat verkauft wird und aus diesem Grund jeglicher Garantieanspruch und sonstige Gewährleistung entfällt.
Desweiteren ist keine Rücknahme möglich.
Dann biste abgesichert und fertig
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White Dragon
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Beitrag
von White Dragon » Do 10.03.05 19:50
Ist die Auktion schon so alt, oder warum stellst du kein Link dazu ein, du hast doch über "Mein Ebay" Zugriff auf die verkauften Artikel oder? Stell mal ein Link dazu ein bitte, damit wir uns ein genaues Bild amchen können was da jetzt wie drinstand...
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Jogy
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Beitrag
von Jogy » Do 10.03.05 20:17
> McHolle schrieb:
>
> Ich setze bei allen auktionen die bei mir in ebay gehn diesen tollen satz drunter:
>
> Hinweis
>
> Laut der neuen EU-Regelung muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen,dass dieser Artikel gebraucht von privat verkauft wird und aus diesem Grund jeglicher Garantieanspruch und sonstige Gewährleistung entfällt.
> Desweiteren ist keine Rücknahme möglich.
>
> Dann biste abgesichert und fertig
Das entbindet dich aber nicht von deinen Pflichten:
§ 8 Allgemeine Grundsätze
4.
Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen....
Ich habe auch so einen Fall gehabt! Habe ne Hinterachse bei Ebay ersteigert bei jemanden hier aus dem Forum. Die Hinterachse wurde ohne Spiel! Als ich sie eingebaut habe musste ich feststellen das sie Schrott war. Der Artikel hat nicht der Beschreibung entsprochen!
MFG jogy
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vulkanus
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Beitrag
von vulkanus » Do 10.03.05 21:42
Jop, gib mal Artikelnummer, das machts sehr viel einfacher...
Damit könnte man dann auch mal zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden, ich denke ihr verdreht hier so langsam was... Garantie muss gar keiner geben, Gewährleistung dagegen normalerweise schon.
KTM - Ready to repair :D
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e5436363
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Beitrag
von e5436363 » Fr 11.03.05 07:02
Der Knackpunkt ist ob du die Garantie ausgeschlossen hast...
genau!
gib mal die Artikelnummer...
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e5436363
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Beitrag
von e5436363 » Fr 11.03.05 10:50
Also
Du versicherst dem das der Drucker bevor du den versand hast mit den Patronen einwandfrei funktionierte und verweist auf ein oder 2 Leute die dir das bezeugen können.
Somit sind die Patronen auf dem Transportweg eingetrocknet.(kann ja passieren)
und Dich trifft keine Schuld.Da sieht den sein Anwalt sicher keine möglichkeit weil du Zeugen hast.
Die ganze Angelegenheit ist aber trotzdem blöd weil du Funktionsgarantie gegeben hast, und der Mit Anwalt anfängt.
Du kanst dem natürlich auch anbieten den Drucker zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. dann muss er natürlich nochmal Versandkosten blechen, und ich weis nicht ob sich das wegen der 25€ lohnt. Aber dabei machst du keine miesen und kanst die Patronen wieder in gang bringen und den nochmal verlickern.
Das wäre glaube ich die elegantere Lösung um einen Streit aus dem Weg zu gehen.
MFG
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StefanK
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Beitrag
von StefanK » Fr 11.03.05 11:16
such einen tintenpinkler der ähnlich alt ist oder druck mit deinem in schlechter qualli und sag hier das ist die testseite bevor du ihn versand hast
dann hat er die anchweispflicht das der fehler bei dir liegt

Die Entfernung eines Gegenstandes von dem Ort, an dem man ihn sucht, ist direkt proportional zu der Dringlichkeit, mit der man ihn braucht
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derkleinepug106
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Beitrag
von derkleinepug106 » Di 15.03.05 21:56
Die ganze ***Mist*** daran ist das man sich auch nicht an Ebay wenden kann, da man nur Computergeschriebene Antworten erhält. Hatte einmal keine Ware erhalten. Hatte Ebay nichts gemacht und der Verkäufer hat sich mit meiner Kohle aus dem Staub gemacht. Ich denke mal du fährst am besten mit dem bekannten Satz: Der Klügere gibt nach! Nimm den Drucker einfach zurück! Manche Leutz sind halt auf Streit aus.