S16 verkauft und nun Ärger!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Benutzeravatar
duke307
Lenkradbeißer
Beiträge: 221
Registriert: So 05.12.04 23:38
Land: Deutschland
Wohnort: München

Beitrag von duke307 » So 30.01.05 17:44

Unabhängig davon, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist und zu übernehmen ist, sollte man immer §254 BGB im Hinterkopf haben, wenn Leute gleich "Gutachter" rufen und drohen.

§254 BGB Mitverschulden

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.


Fazit: Wer wegen Kleinigkeiten sofort einen Gutachter bestellt, zahlt den i.d.R. dann auch aus eigener Tasche, selbst wenn der eigentliche Schaden zurecht ersetzt werden muss. :D
Zeig den anderen, dass sie an allem schuld sind. Erzähl jedem, wie Sch**** das Land ist. Such die Schuld nie bei dir. Warte darauf, dass die anderen etwas tun. DU bist Deutschland! ;)

Benutzeravatar
duke307
Lenkradbeißer
Beiträge: 221
Registriert: So 05.12.04 23:38
Land: Deutschland
Wohnort: München

Beitrag von duke307 » So 30.01.05 17:59

Um den Rest mal ansatzweise nur überfliegen zu können:

Der Kaufvertrag zwischen euch, besteht zwischen zwei Privatpersonen, oder? Möglich wäre auch Privat-Gewerblich oder Gewerblich-Gewerblich?

Dann, war dir der Sachmangel (sofern er wirklich besteht, verstehe deine Erklärung nicht ganz, sorry) schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt und vorhanden?

Wenn ja, war auch dem Käufer dieser Sachmangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt? (oder hast du ihm diesen Mangel - sofern er existierte - absichtlich verschwiegen?)

Wenn ja, ist er auch im Kaufvertrag mit angegeben. Bzw. was wurde im Kaufvertrag genau formuliert. Sämtliche Angaben & schriftliche (evtl. auch mündliche) Nebenabredebn sind erstmal zu klären.

Wurde im Vertrag eine weitere Haftung für Mängel ausdrücklich ausgeschlossen, wie das unter bei Privatpersonen (!) üblich ist - siehe auch Ebay? (auf weitere Details was Garantie, Gewährleitung etc. unterscheidet, gehe ich jetzt nicht ein).

Wenn die grundlegenden Fragen geklärt sind, kann man sich über weitere Dinge Dedanken machen.

Übrigens: das was einige her so "empfehlen" mit 1 Euro / km erstatten etc. würde ich nicht im Ernst nur annähernd empfehlen. Sog. "gezogene Nutzungen" sind ggf. bei einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages in der Tat herauszugeben, aber über solche plumpen Forderungen wie oben lacht jeder Anwalt/Richter nur mal kurz und dann ist der Spaß auch schon verbraucht. ;)

gruss Duke
Zuletzt geändert von duke307 am So 30.01.05 18:34, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
dol
InPeugeotBettwäscheschläfer
Beiträge: 850
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Weimar (Lahn)
Kontaktdaten:

Beitrag von dol » So 30.01.05 18:11

So ein Schwachfug...
Also du bist privat Person, und er auch?
In dem Fall müsste er dir beweisen, dass du ihn vorsätzlich getäuscht hast, aber da du nunmal Privatperson bist und kein KFZ-Sachverständiger ist dir der Mangel noch nie aufgefallen...
Somit keine arglistige Täuschung und keine Nichtigkeit des Vertrages.
Fertig... da kann er machen was er will...
Gruss
Manuel

Benutzeravatar
duke307
Lenkradbeißer
Beiträge: 221
Registriert: So 05.12.04 23:38
Land: Deutschland
Wohnort: München

Beitrag von duke307 » So 30.01.05 18:28

@dol:

Also wenn ich solche Sachen wie deine Beiträge lese. Da wird mir Begriffen um sich geworfen, wo ich mir sicher bin, dass du deren genaue Definition nichtmal kennst?

Wenn der Vertrag nichtig wäre, hätte er gar kein Problem. Okay, er hätte dann zwar sein Auto wieder, aber das könnte er gerade so verschmerzen denke ich... ;)

Nichtig ist ein Vertrag z.B. dann, wenn der Käufer nur beschränkt geschäftsfähig wäre und keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten (vorher oder bis 14 Tage nachher) vorhanden ist. Fakt ist, es besteht (sehr sehr wahrscheinlich) ein gültiger Kaufvertrag nach §433 BGB ("... frei von Sachmängeln zu übergeben"). Siehe hierzu auch §929 BGB - Voraussetzungen dürften auch erfüllt sein. Nichtigkeit adé!

Den Begriff kannst du also i.V. mit Sachmängeln oder Rückgängigmachung von Kaufverträgen schonmal ausklammern. Soweit kommts dann nämlich gar nicht. :)

Außerdem hat der gesetzgeber primär Interesse daran, den Vertrag zu erfüllen, auch bei behebbaren Mängeln! Eine Rückgängigmachung oder Schadensersatz statt Leistung ist als letzter Stelle vorgesehen, nicht an erster... :roll:

Nachdem geklärt ist, dass ein gültiger Kaufvertrag besteht, gilt es zu prüfen, ob ein Sachmangel vorliegt §434 BGB und wenn ja, ob er zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs §446 BGB auch schon vorhanden war.

Ohne weitere Auskünfte lässt sich das aber nicht klären und entsprechend machen wir hier einen juristischen Stop und warten auf weitere Auskünfte. 8)

Wer interesse dran hat, hier noch die zugehörigen §§ im BGB:



§ 434 BGB Sachmangel (Auszüge)

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,

sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und
die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

§ 447 BGB Gefahr- und Lastenübergang

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Zeig den anderen, dass sie an allem schuld sind. Erzähl jedem, wie Sch**** das Land ist. Such die Schuld nie bei dir. Warte darauf, dass die anderen etwas tun. DU bist Deutschland! ;)

GeVi
Radarfallenwinker
Beiträge: 38
Registriert: Mi 11.08.04 16:56
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von GeVi » Mo 31.01.05 20:54

So, um das mal klarzustellen,
es gibt unter Privatpersonen keine 14tägige Gewährleistung! Habe gestern mit meinem Anwalt gesprochen.
Ich habe einen normalen Kaufvertrag von Autoscout genommen, wir sind beide Privatpersonen und die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen!
Ich sage, der Sitz hakte nur, er sagt, der war kaputt und das kann ein Gutachter beweisen.
Da ich nicht haften muss, sein Problem, so mein Anwalt.
Sache erledigt! ;-)

Gruß
Stefan
http://www.peugeot-s16.de
http://www.peugeot-rc.de

Peugeot 206 S16; GutmannKit; Xenon; KW Gewinde; OZ SuperTourismo 7x16; voll voll voll... VERKAUFT!! SORRY!!

Benutzeravatar
Kris
Urgestein
Beiträge: 16133
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland

Beitrag von Kris » Mo 31.01.05 21:00

@duke: geile katze - wie hält die so still?
the 3 things you can't fake in life: creativity. competence. erections.

Benutzeravatar
obelix
Administrator
Beiträge: 19431
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

genau lesen...

Beitrag von obelix » Mo 31.01.05 22:21

> Übrigens: das was einige her so "empfehlen" mit 1 Euro / km erstatten etc. würde ich nicht im Ernst nur annähernd empfehlen. Sog. "gezogene Nutzungen" sind ggf. bei einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages in der Tat herauszugeben, aber über solche plumpen Forderungen wie oben lacht jeder Anwalt/Richter nur mal kurz und dann ist der Spaß auch schon verbraucht. ;)

ich habe geschrieben, er soll ihm die wandlung anbieten.
ich habe auch geschrieben, dass das auf den busch geklopft ist.
und ich weiss auch, dass erst ne nachbesserung vorgesehen ist.
aber diese kann er selbst vornehmen/veranlassen und gutachterkosten würde ich schon gar keine bezahlen...

sowas kommt häufig vor, wenn leutz geld rausschlagen wollen.
und dann wird eben geblufft. und wer besser blufft gewinnt.
zum anwalt kann man dann immer noch...

ich habe die erfahrung gemacht, wenn man nur heftig genug auftritt und auf den busch klopft erledigt sich das meiste von alleine...
das ein solches vorgehen bei profis keinen bestand hat ist klar, aber versuchen kann man's ja immer:-)
bevor man sich so trockenen dingen wie gesetzbüchern zuwendet.

gruss

obelix
VF34H5FWC9S197117

Benutzeravatar
duke307
Lenkradbeißer
Beiträge: 221
Registriert: So 05.12.04 23:38
Land: Deutschland
Wohnort: München

Beitrag von duke307 » Mo 31.01.05 22:49

> Ich habe einen normalen Kaufvertrag von Autoscout genommen, wir sind beide Privatpersonen und die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen!

Dann hat sich der Fall ja erledigt. Sofern du wirklich nichts arglistig verschwiegen hast o.ä., was zur Anfechtung des Vertrages führen könnte, bist du fein raus! :) 8)

@Obelix: War jetzt nicht böse gemeint. Sowas dreistes probieren kann man immer (die anderen machens ja anscheinend auch hehe). Nur wenn der "Gegner" sich juristisch wirklich gut auskennt, dann laufen manche Experten bei solchen Forderungen erst richtig zur Höchstform auf... und das KANN (muss aber nicht) schlimmer enden als vorher gedacht! ;)
Zeig den anderen, dass sie an allem schuld sind. Erzähl jedem, wie Sch**** das Land ist. Such die Schuld nie bei dir. Warte darauf, dass die anderen etwas tun. DU bist Deutschland! ;)

Benutzeravatar
obelix
Administrator
Beiträge: 19431
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

hab das...

Beitrag von obelix » Mo 31.01.05 23:25

> @Obelix: War jetzt nicht böse gemeint. Sowas dreistes probieren kann man immer (die anderen machens ja anscheinend auch hehe). Nur wenn der "Gegner" sich juristisch wirklich gut auskennt, dann laufen manche Experten bei solchen Forderungen erst richtig zur Höchstform auf... und das KANN (muss aber nicht) schlimmer enden als vorher gedacht! ;)

ja auch ned so aufgefasst.
ich bin bloss der meinung, sowas erst mal ohne fremde hilfe zu händeln.
zum anwalt kann man immerno wenn man anders ned weiterkommt:-)

gruss

obelix
VF34H5FWC9S197117

Benutzeravatar
Blondi
Politessen-Verehrer
Beiträge: 1355
Registriert: Fr 07.11.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: 87....

??

Beitrag von Blondi » Di 01.02.05 08:21

wer hat was von 14 tägiger Gewährleistung geredet??????????
...
Ich hab ein auto auch schon nach ner Woche zurück gegeben (war ein roter 205 Gti) bei dem wagen wurde ein Ölwechsel gemacht (vermutlich?! und die "Öl Schläuche", welche so schön nah beim Kühler verlaufen waren so nah dran (was nicht von selber kommt) das die durchgescheuert wurden innerhalb der Woche und der Wagen somit STOP sagte und ohne öl lief ,...
der Wagen ging schon brav zu dem Verkäufer zurück !... Laut meinem Wissenstand (weiss nicht mehr ob der schon veraltet ist nach 2 Jahren) darf der Käufer innerhalb 14 Tagen das auto zurückgeben, so hats mir mal mein Markler gesagt.
FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

Antworten