Verträge und Tod

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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madmat
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Beitrag von madmat » Mi 08.12.04 18:25

geschäftsgrundlage kann auf beiden seiten wegfallen.
auf seiten des anbieters wäre das ganz richtig das kabelTV, auf seiten des abnehmers die nutzung dessen.
aber keine ahnung ob das greift.

@timon
das würde für die tatsächliche nutzungsdauer gelten, also die vergangene.
allerdings KANN ja keine nutzung mehr stattfinden, d.h. seit tod entstehen keine vererbbaren verbindlichkeiten mehr.
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Moonstone
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hm

Beitrag von Moonstone » Mi 08.12.04 19:45

Normalerweise haben Kabelanbieter und Kunde einen Nutzen aus dem Vertrag, der eine bekommt Geld, der andere die Leistung, eben Kabelfernsehen. Dem Kabelanbieter steht nur so lange das Geld zu, wie er dem Kunden Leistungen bieten kann, ihm den Kabelanschluß also zur Verfügung stellt. Du kannst beim Tod des Kunden wohl davon ausgehen, dass er das Kabelfernsehen nicht mehr nutzt. Also wäre ein Abkassieren in meinen Augen ungerechtfertigte Bereicherung. Zumal mittels Sterbeurkunde ja nachgewiesen werden kann, dass der Kunde keinen Nutzen mehr aus dem Vertrag ziehen kann (man, wie blöd klingt das denn.....). Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Rein vom Logischen her dürfte der Vertrag damit sofort kündbar sein. Aber was ist im Vertragsrecht schon logisch.....

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Beitrag von Timon » Do 09.12.04 07:28

Erstmal einen Zwischenstand. Wir haben die Daten nochmal dahion gefaxt und jetzt müssen die ja irgendwie reagieren. Zweimal sagen, dass das nicht angekommen ist, wird unglaubwürdig.

Gruss
Frank
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Beitrag von Traumtänzer » Do 09.12.04 12:41

Hi, ich habe mal meinen Dozenten gefragt (mache gerade meinen Meister)

Er sagte, dass die Verträge auf die Erben übergeht und diese den Vertrag fristgerecht kündigen müssen.
Sollte es bei Tod ein Sonderkündigungsrecht geben, steht es in den AGB´s.
Ansonsten habt Ihr leider Pech.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Grüße aus dem schönen Oldenburg

Jan

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dol
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Re: hm

Beitrag von dol » Do 09.12.04 13:27

> 306XSiw schrieb:
>
> Normalerweise haben Kabelanbieter und Kunde einen Nutzen aus dem Vertrag, der eine bekommt Geld, der andere die Leistung, eben Kabelfernsehen. Dem Kabelanbieter steht nur so lange das Geld zu, wie er dem Kunden Leistungen bieten kann, ihm den Kabelanschluß also zur Verfügung stellt. Du kannst beim Tod des Kunden wohl davon ausgehen, dass er das Kabelfernsehen nicht mehr nutzt. Also wäre ein Abkassieren in meinen Augen ungerechtfertigte Bereicherung. Zumal mittels Sterbeurkunde ja nachgewiesen werden kann, dass der Kunde keinen Nutzen mehr aus dem Vertrag ziehen kann (man, wie blöd klingt das denn.....). Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Rein vom Logischen her dürfte der Vertrag damit sofort kündbar sein. Aber was ist im Vertragsrecht schon logisch.....

Der Vertrag sagt aber auf der einen Seite bezahlen und auf der anderen zur verfügungstellen des Kabelanschlusses, das hat eigentlich nichts mit dem nutzen zu tun ^^
Naja möglich ist alles, unmöglich nichts.
Gruss
Manuel

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