Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Waldfee106
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Beitrag
von Waldfee106 » Mi 08.12.04 19:29
Hi!
Hab mal ne Frage ...
Wieviel darf man im Jahr als Schüler/ Student maximal dazu verdienen, ohne dass Kindergeld zurückgezahlt werden muss?
Sind doch sicher mehr als 3000 Euro im Jahr, oder?
Gibt wo was, wo man nachlesen kann im Netz????
Wäre wichtig!
*waldfe*
Liebe Grüße
*waldfee106*
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nicole205
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Beitrag
von nicole205 » Mi 08.12.04 19:33
Huhu ,
kann dir nur sagen das es zu meiner Zeit noch 12000 Dm waren.
Dürfte also eher in die höhe gegangen sein .
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blueLion
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Beitrag
von blueLion » Mi 08.12.04 19:43
schau mal hier nach:
http://www.studienwahl.de/tdm/Apr03/text.htm
Auszug:
Wer Ausbildungsförderung nach dem BAföG bezieht, darf dennoch etwas hinzu verdienen: bei kinderlosen, ledigen Studierenden im Jahr werden derzeit 4.330 Euro brutto nicht angerechnet. Das heißt, wer schon BAföG bekommt und innerhalb dieser Grenzen bleibt, muss nicht um den staatlichen Zuschuss (der ja nur zur Hälfte Zuschuss, zur anderen Hälfte Darlehen ist) für sein Studium bangen.
Aber evtl. wurde da schon wieder was geändert, wer weiss. :roll:
mfg
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Jogy
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Beitrag
von Jogy » Mi 08.12.04 19:47
Also ich arbeite schon seit zwei Jahren neber der Schule und habe monatlich immer über 450€. Bis jetzt gabs noch keinen Trouble!
MFG jogy
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Waldfee106
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Beitrag
von Waldfee106 » Mi 08.12.04 19:48
Ich hab das gefunden:
"Kindergeld
Eltern studentischer Jobber (ab 18 ), die weiterhin Kindergeld beziehen möchten, sollten darauf achten, daß der studierende Sprössling im Jahr 2002 nicht mehr als maximal 7.188 EUR brutto (Arbeitslohn minus Werbungskosten) an eigenem Einkommen hat."
Die 4.330 Euro brutto beziehen sich doch darauf, ob man weiterhin Bafög beziehen kann?! Oder versteh ich was falsch?
Ich hab knapp 3000 verdient in einem Jahr und nun soll mein Elternhaus 500 euro nachzahlen ..... da stimmt doch was nicht!?
Liebe Grüße
*waldfee106*
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Beitrag
von blueLion » Mi 08.12.04 19:59
hier stehts:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm
Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes gibt es Kindergeld nur dann noch, wenn die Einkünfte oder Bezüge des in Ausbildenden bzw. Studenten im Kalenderjahr unter 7.188,- € (ab 2004: 7.428,- €, ab 2005: 7.680,- €) liegen.