So, da das freundliche Autohaus sich ja auf nichts eingelassen hat, waren wir heute Nachmittag beim RA.
Dieser hat dann ein freundliches Schreiben/Fax aufgesetzt, das dem Händler
unter Umständen bitter aufstoßen wird. Frist: 1 Woche

Sollte diese Frist ohne Antwort des Händlers verstreichen, wird streitig verhandelt.
Es sind folgende Mängel zu beheben.
-linker Nebelscheinwerfer
-rechtes Radlager
-komplette Auspuffanlage ab Kat
-Tachoeinheit komplett
Der Händler steht, da auf das Fahrzeug noch Gewährleistung ist, in der Beweispflicht und hat nachzuweisen, daß das Radlager z.B. erst vor kurzem anfing seinen Geist aufzugeben. Der Auspuff "urplötzlich" einen Anfall von Rost bekommen hat usw....
Ich halt Euch mal auf dem laufenden.