Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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GeVi
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von GeVi » So 24.10.04 19:22
Lest doch einfach mal die Gesetze:
- die hinteren dürfen eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 0% haben
- die vorderen Seitenscheiben mind. 70%
- die Frontscheibe mind. 75%.
Wenn bereits eine Tönung vorliegt (zB 206), dann erledigt sich das ganze vorn auch schon... ;-)
Gruß
Gevi
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Knoby
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von Knoby » Mo 25.10.04 09:36
Danke Jungs,
das mit den Scheiben war ja auch nur nebensächlich, es ging mir halt hauptsächlich um die GT-Schürze und da werde ich mich dann heute mal drum kümmern.
Grüsse
Knoby
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Pug206Sport
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von Pug206Sport » Mo 25.10.04 10:00
Also GT Front hab ich auch eingetragen und das nummernschild ist fast auf dem Boden ! Fotos kommen jetzt hier in die Gallery !
Vordere Seitenscheiben kannst du höchsten fluten lassen ! Ist mit TÜV ! Hatte auch folie vorne bis die mich nach einem halben jahr mal angehalten haben ! Bzw ! die mein auto vor dem Kino parken sehen haben ! Zack ne mängelkarte und Anzeige ! KOstet dann 50 EUR und drei Punkte !
Grüsse Fabian
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pongi
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von pongi » Mo 25.10.04 10:12
ob fluten oder folie spielt da keinen unterschied
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Pug206Sport
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von Pug206Sport » Mo 25.10.04 10:53
Doch mit sicherheit ! Fluten kannst du beim Tüv eintragen lassen und fluten kannst du in 1% Schritten also genau bis auf die 30 % die zulässig sind trotz der Scheibentönung vom Werk !
Grüsse Fabian
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Streetfighter
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von Streetfighter » Mo 25.10.04 13:21
> Pug206Sport schrieb:
>
> Doch mit sicherheit ! Fluten kannst du beim Tüv eintragen lassen und fluten kannst du in 1% Schritten also genau bis auf die 30 % die zulässig sind trotz der Scheibentönung vom Werk !
vergiss es--die eintragung is illegal
bei der nächsten kontrolle durch die herren in grün is se weg !!!
seitenscheiben müssen 70-75% durchlass an licht haben
die serientönung erreicht knapp 20% !!!!!
und eine beschichtung egal wie is an scheiben im sichtbereich des fahrers nicht erlaubt
lies mal die gesetze
gruss robert
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Beitrag
von MrWombel » Mo 25.10.04 13:42
> Streetfighter schrieb:
>
> > Pug206Sport schrieb:
> >
> > Doch mit sicherheit ! Fluten kannst du beim Tüv eintragen lassen und fluten kannst du in 1% Schritten also genau bis auf die 30 % die zulässig sind trotz der Scheibentönung vom Werk !
>
> vergiss es--die eintragung is illegal
> bei der nächsten kontrolle durch die herren in grün is se weg !!!
> seitenscheiben müssen 70-75% durchlass an licht haben
> die serientönung erreicht knapp 20% !!!!!
> und eine beschichtung egal wie is an scheiben im sichtbereich des fahrers nicht erlaubt
>
> lies mal die gesetze
>
>
> gruss robert
Fabian:
...bis auf die 30 % die zulässig sind trotz der Scheibentönung vom Werk !...
Du:
...seitenscheiben müssen 70-75% durchlass an licht haben...
100% - 30% = 70%
Oder?
Demnach passt ja alles!
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Pug206Sport
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von Pug206Sport » Mo 25.10.04 15:26
Genau Wombel ! HAb ich doch gesagt ! Also kann ich ja wenn die scheiben vom Werk aus sagen wir mal 15 % haben dann noch 15 % tönen !und das ist einiges ! Schau euch mal bei Glastone die bilder an !
Grüsse Fabian
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von 206fanatiker » Mo 25.10.04 15:30
was is denn fluten? hab ich noch nie gehört !!!
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atmosphere
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von atmosphere » Mo 25.10.04 16:55
Ich denk mal...
Kein kleber draufmachen sondern die Scheiben mit Anlauffarben benetzen und diese einbrennen bei unter 300°C (sonst ists kein sicherheitsglas mehr)
i ride so low, if you watch you see sparks