Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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obelix
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Beitrag
von obelix » Do 07.08.03 11:32
die finanzämter achten da verstärkt darauf. und die einstufung vom tüv müssen sie nicht anerkennen.
wenn du nicht als gewerbetreiobender auftreten kannst, wirst du einen schweren stand haben:-)
die gehen einfach davon aus, dass du bloss steuern sparen willst.
gruss obelix
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dakopfnicka
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Beitrag
von dakopfnicka » Do 07.08.03 11:41
okay, lerne ja gerne dazu..aber wie siehts denn sonntags mit ausland aus? z.b mal kurz nach blegien o.ä.. gibts da schwierigkeiten?
:o)
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JONNY
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von JONNY » Do 07.08.03 12:21
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von -INSOMNIAC- » Do 07.08.03 12:27
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obelix
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Beitrag
von obelix » Do 07.08.03 12:30
aber das lässt sich ja rausfinden.
ansonsten glaube ich ned, dass du bei ner kontrolle im ausland als trucker eingesperrt wirst, wenn
du nen 205 diesel unrem hintern hast:-)
obelix
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Knielingsknecht
Beitrag
von Knielingsknecht » Do 07.08.03 14:52
einfach so oder können die sich auch anpissen? Also hinten ebene Ladefläche, Gurte raus, Sitzbank raus und Ausstellfenster zu... naja wenns sonst nix is... das ist ja in einem Nachmittag gemacht....
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obelix
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Beitrag
von obelix » Do 07.08.03 15:14
die beschreiben das verhältnis ladefläche zur gesamtfläche des fahrzeuges, welche vorrichtungen
unbrauchbar gemacht werden müssen etc.
frag am besten deinen tüv-prüfer oder google dich mal durch den suchbegriff "lkw-zulassung"
nach meinen n kenntnissen ist es nicht notwendig, die scheiben zu verschliessen. manche verlangen
ne trennwand, ist aber eigentlich auch nebbich, weil es genug transporter gibt, die keine haben.
die gurtösen soltest du dauerhaft unbrauchbar machen.
es gab ja den multi und auch für die post und ähnliche betriebe den 205 mit geschlossenen fenstern.
kennt man ja auch von polo, golf und co.
als was ist dein gewerbeschein denn eingetragen? dann kannst das ja als firmenfahrzeug deklarieren.
gruss
obelix
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Markus@
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Beitrag
von Markus@ » Do 07.08.03 21:08
>okay, lerne ja gerne dazu..aber wie siehts denn sonntags mit ausland aus? z.b mal kurz nach blegien o.ä.. gibts da schwierigkeiten?
>:o)
Du darfst aber dann nicht mit Anhänger über die Autobahn, da gilt dann auch bei den Fliegengewichten das Sontagsfahrverbot.
Aber wie gesagt, der Tüv kann schreiben was er will. Das Finanzamt entscheidet, ob LKW oder niucht. Und da haste bei den kleinen sehr schlechte Karten.
Gruß
Markus©